Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2013-06-10
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-10
Wortprotokoll
Moderne Bedrohungsformen wie Cyberangriffe sowie Internet- und Telefonspionage halten sich nicht an unsere Kantons- oder Landesgrenzen. Wir müssen diesen deshalb wirksam und möglichst präventiv begegnen. In der Theorie ist der Fall klar. Für die äussere Sicherheit ist prioritär der Bund zuständig, und für die innere Sicherheit sind es die Kantone. Die Armee hat gemäss Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 1 des Militärgesetzes die Aufgabe, die Kantone bei der Bewältigung ausserordentlicher Ereignisse subsidiär zu unterstützen, sofern die Mittel der Kantone erschöpft sind.
Was bedeutet das jetzt in der Praxis? Wie müssen die Mittel der Kantone dotiert sein, damit es nicht zur Regel wird, dass sie Unterstützung der Armee anfordern müssen? Wo liegt die Grenze zwischen ordentlichen und ausserordentlichen Ereignissen? Zwei Beispiele, die immer wieder zu politischen Diskussionen führen, sind der Botschaftsschutz und das WEF in Davos.
Die SP dankt deshalb unserem leider viel zu früh verstorbenen Ratskollegen Peter Malama, dass er mit seinem Postulat 10.3045 den Bundesrat gebeten hat, einen Bericht zur Kompetenzordnung in der inneren Sicherheit vorzulegen. Wir haben die 13 Thesen des Berichtes in der SiK-NR vertieft diskutiert. Jetzt geht es darum, den Handlungsbedarf für die Sicherstellung der inneren Sicherheit aufzuzeigen. Die SP begrüsst es, dass der Bericht hier im Nationalrat diskutiert wird und nicht zum Papiertiger wird. Denn es besteht durchaus Handlungsbedarf, und wir appellieren an den Bundesrat, die Ergebnisse der Diskussion in seine Überlegungen und Entscheide im Bereich der inneren Sicherheit einfliessen zu lassen.
Der Bericht ist eine umfassende und wertvolle Grundlage für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Schweizer Sicherheitspolitik. Für die SP stehen dabei die Thesen 4 und 11 im Vordergrund.
In der These 4 geht es um die subsidiären Einsätze der Armee zur Erfüllung von Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit. Es handelt sich um die Definition der ausserordentlichen Lage und um die Frage, ob die Armee bei Einsätzen aufgeboten werden soll, obschon sie vorhersehbar sind. Für die SP ist es wichtig, dass im Rahmen der Gesetzesvorlage über die Weiterentwicklung der Armee geklärt wird, was eine ordentliche und was eine ausserordentliche Lage ist. Festgelegt werden soll auch, wer diese definiert und aufgrund welcher Kriterien entschieden wird. Wir haben deshalb in der SiK einen entsprechenden Antrag Müller Geri unterstützt, der leider keine Mehrheit gefunden hat.
Zur These 11: Hier geht es um die klare Regelung der nachrichtendienstlichen Aufgaben von Bund und Kantonen. Das Bundesrecht muss kantonalen Aufsichtsorganen ermöglichen, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Wir brauchen Sicherheit für unsere Bevölkerung, für unsere Firmen, aber keinen ausufernden Überwachungsstaat. Zurzeit laufen die Vernehmlassung zum neuen Nachrichtendienstgesetz und die Anhörung des VBS zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Die SP begrüsst die seit Langem überfällige Ergänzung des ZNDG: Sie schafft endlich eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb des bereits seit 2008 als Pilotprojekt aufgebauten Informationssystems äussere Sicherheit (Isas).
Das Informationssystem innere Sicherheit (Isis) ist sehr umfangreich. Darin werden besonders sensible Personendaten bearbeitet. Dennoch bestand bisher die einzige Rechtsgrundlage in einer Notnagelverordnung, was auch die GPDel wiederholt kritisiert hat. Die SP fordert eine explizite Begrenzung der bearbeiteten Informationen auf solche, die den Zweckbestimmungen entsprechen, eine Einschränkung der Bearbeitbarkeit unrichtiger Daten, den Ausbau der internen Qualitätssicherung, Bestimmungen über die Doppelerfassung von Daten in Isas und Isis, die automatische Weitergabe von Erkenntnissen an Strafverfolgungsbehörden sowie die Einschränkung des Nachrichtendienstzugriffs auf archivierte Daten in der Obhut des Bundesarchivs.
Die These 13 beschäftigt sich mit dem Hooliganismus. Primär sind die Kantone dafür zuständig, die notwendigen Massnahmen zu treffen. Mit grosser Deutlichkeit haben die Zürcherinnen und Zürcher gestern den Beitritt zum neuen Hooligan-Konkordat beschlossen. Hierzu ist zu bemerken, dass die Motion der SiK-NR 12.3017, "Gewalt bei Sportanlässen. Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes", in der Wintersession 2012 vom Nationalrat angenommen wurde.
Mein Fazit: Der Bericht zeigt auf, dass die bestehenden Strukturen und Kompetenzen im Bereich der inneren Sicherheit komplex und zum Teil unübersichtlich sind. Die heutigen Bedrohungsformen halten sich nicht an unsere Kantons- und Landesgrenzen. Um ihnen wirksam und möglichst präventiv gegenübertreten zu können, brauchen wir eine koordinierte Sicherheitspolitik mit klar definierten Zuständigkeitsbereichen.