Büchler Jakob · Nationalrat · 2013-06-10
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-10
Wortprotokoll
Auch wenn wir zurzeit nicht beschlussfähig sind, können wir diesen Bericht trotzdem behandeln.
Mit der Annahme des Postulates Malama 10.3045 wurde der Bundesrat beauftragt, "zu prüfen und bis Ende 2010 zu berichten, 1. welche Rechtsetzungs- und welche Rechtsanwendungskompetenzen die geltende Bundesverfassung dem Bund im Bereich der inneren Sicherheit einräumt; 2. inwiefern der Bund die Kantone dauerhaft oder vorübergehend bei deren Aufgaben zur Wahrung der inneren Sicherheit unterstützt; 3. ob die verfassungsrechtliche Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit den heutigen Umständen und Herausforderungen genügt; 4. wie eine allfällige umfassende Revision der Bundesverfassung im Bereich der inneren Sicherheit auszusehen hätte." Das Postulat wurde am 18. Juni 2010 vom Nationalrat angenommen. Der Bundesrat hat dann am 2. März 2012 den Bericht in Erfüllung des Postulates verabschiedet. In Kapitel 4 des Berichtes hat der Bundesrat Lösungsvorschläge in Form von 13 Thesen formuliert.
Unsere Kommission, die SiK-NR, hat diesen Bericht an ihrer Sitzung vom 24. April 2012 behandelt. Dabei hat die Kommission beschlossen, die Ergebnisse der Konsultation der Kantone abzuwarten, bevor sie sich materiell mit diesen 13 Thesen auseinandersetzt. Zudem wurde ein Zusatzbericht zur NFA-Kompatibilität verlangt. In diesem Zusatzbericht kam klar zum Vorschein, dass die NFA-Kompatibilität [PAGE 889] gegeben sei. Er ist in Zusammenarbeit mit dem EJPD und dem EFD entstanden und kommt zum Schluss, dass alle Thesen im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Malama mit den Grundsätzen des NFA vereinbar sind.
Die Beurteilung des Berichtes durch die Kantonsregierungen ist grundsätzlich positiv ausgefallen. Dabei geben die Kantone ein ganz klares Bekenntnis zu ihrer Verantwortung im Bereich der inneren Sicherheit ab, wobei sie ihren Willen kundtun, diese Verantwortung auch wahrzunehmen und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Verschiedene Kantone haben in den letzten Jahren erhebliche Aufstockungen bei den Polizeikorps vorgenommen, weil sie selber zum Schluss gekommen sind, dass die Ressourcen nicht ausreichend waren.
Zu zwei Bereichen kamen in den Stellungnahmen der Kantone besondere Erwägungen zum Ausdruck: Bei den Einsätzen der Armee zugunsten der Kantone, die ja unbestrittenermassen eine schwache gesetzliche Basis haben, bringen die Kantone zum Ausdruck, dass sie das Leistungsangebot der Armee beibehalten möchten, sodass eine entsprechende Präzisierung auf Gesetzesstufe angezeigt wäre. Bei der Aufgabenteilung zwischen der Zollverwaltung und den kantonalen Sicherheitskräften sehen die Kantone ebenfalls Klärungsbedarf. Im Rahmen der hängigen Zollgesetzrevision hat der Bundesrat hierzu schon Aufträge erteilt.
Der Bericht ist so, wie er heute vorliegt, ausgewogen und mehrheitsfähig. Wir erinnern uns gut an die früheren Berichte zu BWIS I und II, die sehr umstritten waren und deshalb auch abgelehnt wurden.
Die CVP/EVP-Fraktion nimmt vom Bericht Kenntnis und bittet Sie, dies ebenfalls zu tun.