Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2013-06-10
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-10
Wortprotokoll
Die Schweiz beteiligt sich seit 1987 in Form der Unterstützung von verschiedenen Projekten und seit 2004 als assoziierter Staat an dem jeweils mehrjährigen Forschungsprogramm der EU. Mit dieser Botschaft, aufgeteilt in einen Bundesbeschluss und eine Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation, werden die finanziellen Mittel beantragt, die eine Fortführung der Assoziierung der Schweiz an die nun 8. Generation dieser Programme mit dem Titel "Horizon 2020" erlauben sollen. Dieses Programm soll am 1. Januar 2014 starten und bis 2020 dauern. Der vom Bundesrat beantragte Gesamtkredit für diese Laufdauer beträgt knapp 4,4 Milliarden Franken.
Das Forschungsprogramm deckt fast die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich Forschung ab und fördert mit der vorliegenden Programmgeneration verstärkt auch die Innovation und die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Industrie. Das Rahmenprogramm soll die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen fördern, mit dem Ziel, die führende Stellung in technologischen Schlüsselbereichen auszubauen. Es soll ausserdem die Pionierforschung in wissenschaftlichen Grenzbereichen fördern. Dynamik, Kreativität und Exzellenz der europäischen Forschung an den Grenzen der verschiedenen Wissenschafts- und Technologiebereiche sollen gestärkt werden. Ziel ist es, die Mobilität und Förderung von Forscherkarrieren in Europa zu erleichtern und den Aufbau von Wissenskapazitäten zu unterstützen, welche unsere Wirtschaft heute so dringend braucht, um weiterhin an der Spitze zu sein.
Die Hauptbegünstigten aus Schweizer Sicht sind die Institutionen der ETH. Das neue Programm sieht jedoch vor, dass immer mehr Fördermittel für Schweizer Forschende an Unternehmen gehen sollen.
Parallel zum EU-Forschungsrahmenprogramm läuft das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen im Nuklearbereich, das Euratom-Rahmenprogramm. Das EU-Forschungs- und das Euratom-Rahmenprogramm sind eng miteinander verknüpft und werden unter dem Oberbegriff EU-Forschungsrahmenprogramme zusammengefasst. Die Schweiz hat sich bisher immer an beiden Programmen beteiligt, und es wird [PAGE 872] beantragt, das nun auch in dieser nächsten Generation zu tun.
Die Kommission hat diese Vorlage am 2./3. Mai 2013 nach Anhörungen von Vertretern der Hochschulen, der forschenden Industrie und der Kantone intensiv beraten. Dabei hat die Kommission zur Kenntnis nehmen können, dass die Beteiligung an diesen EU-Forschungsrahmenprogrammen äusserst positiv ist. Im internationalen Vergleich belegt die Schweiz die besten Plätze bezüglich Erfolgsquote der Projektvorschläge, Anzahl Beteiligungen sowie erhaltener Fördermittel.
Die Kommission hat auch festgestellt, dass die Schweiz seit der Assoziierung einen positiven finanziellen Rückfluss aus den EU-Forschungsrahmenprogrammen verzeichnen kann. Die Schweizer Teilnehmer konnten in der Vergangenheit aufgrund der Qualität ihrer Projektvorschläge mehr im Wettbewerb vergebene Fördermittel einholen, als der Bund in Form von Pflichtbeiträgen an die EU bezahlt hat. Der Rückflusskoeffizient, das heisst das Verhältnis des Anteils der Fördermittel für Schweizer Forscher zum schweizerischen Anteil am Gesamtbudget des Forschungsprogramms, ist also positiv. Dank der Leistungen der Schweizer Forscher können zurzeit 1,52-mal so viele Fördermittel, wie der Schweiz aufgrund der Pflichtbeiträge verhältnismässig zukommen würden, gesichert werden.
Die Bilanz der Auswirkungen auf Beschäftigung, Wirtschaft, Forschungsförderung, internationale Forschungszusammenarbeit und Wissens- und Kompetenzproduktion ist äusserst positiv. Das neueste Beispiel ist das EU-Flaggschiff-Projekt, das Hirnforschungsprojekt der ETH Lausanne, das Human Brain Project, welches über eine Milliarde Euro von der EU zugesprochen erhalten hat.
Eine Minderheit der Kommission vertrat in der Kommission die Meinung, dass sich die Schweiz mit dieser Kooperation den finanziellen Problemen der EU zu stark aussetzen würde und das Risiko bestehe, dass die EU die Mittel für die Forschungsförderung gar nicht mehr im bisherigen Ausmass bereitstellen könne. Es handle sich bei diesen 4,4 Milliarden Franken um Steuersubstrat, das den Unternehmen entzogen werde, und die Schlaufe über Brüssel sei unnötig. Die finanziellen Mittel sollten direkt den forschenden Schweizer Institutionen zukommen.
In der Zwischenzeit liegt Ihnen auch ein Antrag der SVP-Fraktion vor, die Ihnen Nichteintreten auf die Vorlage beantragt.
Eine Mehrheit der Kommission entgegnet wie folgt: Die Schweiz ist auf eine weltweite Kooperation der besten Forscherinnen und Forscher angewiesen, um die globalen Herausforderungen meistern zu können. Die Schweiz braucht die Zusammenarbeit der besten Wissenschafterinnen und Wissenschafter, um im Wettbewerb weiterhin bestehen zu können. Um grosse Forschungsinfrastrukturen realisieren und betreiben zu können, müssen Ressourcen zusammengelegt werden. In Zukunft werden solche Projekte gemeinsam mit anderen Ländern realisiert werden müssen. Um Wirtschaftskrisen bewältigen zu können, braucht es wissenschaftliche, technische, gesellschaftliche und soziale Investitionen. Für die Industrieländer zeigen die Forschungen klar eine positive Korrelation zwischen den Investitionen in die Forschung und dem Wirtschaftswachstum.
Intensiv diskutiert wurde in der Kommission auch der Ausschluss der Euratom-Programme - der Forschungsprogramme im Bereich der Kernenergie - aus dem Forschungsprogramm. Eine Minderheit vertritt die Meinung, dass diese Tätigkeiten nicht kompatibel mit der Energiestrategie 2050 sind, und lehnt eine Beteiligung ab. Ein Antrag, Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesbeschlusses 1 zu streichen, wurde mit 18 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Ein weiterer Antrag, die Weiterführung zu begrenzen, wurde mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls abgelehnt. Und auch ein letzter Antrag, nämlich der Antrag, in Artikel 1 Absatz 1 die Buchstaben b und c zu streichen, wurde mit 12 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Die Kommission vertritt die Meinung, dass sich die Schweiz die Kompetenz im Bereich der Kernenergie, auf die sie auch im Hinblick auf einen Atomausstieg zwingend angewiesen ist, sichern muss. Das Rahmenprogramm für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen im Nuklearbereich (Euratom) der Europäischen Atomgemeinschaft sichert der Schweiz Nachwuchs und Expertise in den Bereichen sicherer Umgang mit Nuklearabfällen und Rückbau von Kernkraftwerken - Themen, die auch für den schweizerischen Ausstieg aus der Kernenergie relevant sind.
Sie finden auf der Fahne diesbezüglich einen Minderheitsantrag Chevalley, welches ich Sie in diesem Sinne abzulehnen bitte.
Die Kommission hat auch zur Kenntnis genommen, dass die Europäische Kommission eine Assoziierung der Schweiz an Horizon 2020 ohne eine Assoziierung ans Euratom-Programm ausschliesst. Eine Trennung der beiden Bereiche ist nicht möglich.
In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss gemäss Vorlage 1 mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Vorlage 2, die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation, wurde mit 16 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die WBK-NR, auf die Vorlage einzutreten, den Nichteintretensantrag der SVP-Fraktion abzulehnen, dem Gesamtkredit von rund 4,4 Milliarden Franken für die integrale siebenjährige Beteiligung der Schweiz an den Forschungs- und Innovationsprogrammen zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Chevalley abzulehnen.
Ich teile Ihnen noch mit, dass der parlamentarische Vorstoss 08.3465, welcher mit dieser Botschaft abgeschrieben werden sollte, bereits mit dem Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2011 (12.006) abgeschrieben wurde. Eine Abschreibung ist deshalb obsolet geworden.