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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2001-09-26

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-26

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion nur zum dritten Teil des Steuerpaketes 2001, zum Bundesgesetz über die Stempelabgaben.

Ich möchte gleich zu Beginn meine Interessenbindungen offenlegen: Ich verwalte Gelder einer Anlagestiftung, berate eine grössere Pensionskasse der Schweiz, bin Stiftungsratsmitglied einer Sammelstiftung und Verwaltungsrat einer kleinen Bank mit siebzig Beschäftigten. Ich kann es auch anders formulieren: Ich weiss, wovon ich spreche.

In seinem ursprünglichen Steuerpaket des letzten Jahres schlug uns ja der Bundesrat vor, Wertschriftengeschäfte mit bestimmten institutionellen Anlegern von der Umsatzabgabe zu befreien, nämlich in erster Priorität jene, die abwanderungsgefährdet seien. Gemäss Vorgaben des Bundesrates [PAGE 1179] waren dafür 490 Millionen Franken vorgesehen. Wir, der Nationalrat, haben in erster Lesung den Entwurf des Bundesrates befürwortet. Warum dann aber der Ständerat zurückkrebste und die Pensionskassen und die inländischen Lebensversicherungen von der Befreiung ausschloss, ist mir heute noch schleierhaft.

Noch unverständlicher für mich ist die Unterstellung der Pensionskassen unter den Effektenhändlerstatus mit dem im Dringlichkeitsverfahren gefällten Beschluss. Dieser verursacht den grossen Pensionskassen - ich spreche hier von jenen 95, die etwa 70 Prozent aller Versicherten abdecken - nicht nur zusätzliche Administration, sondern zusätzliche, jährliche Abgaben bis in zweistellige Millionenhöhe. Die Nestlé-Pensionskasse beispielsweise muss jetzt wegen diesem Effektenhändlerstatus rund 13 Millionen mehr, die Pensionskasse der Stadt Zürich 9 Millionen mehr und die Swatch-Pensionskasse über 2 Millionen Franken mehr bezahlen. Dass sich einige dieser Pensionskassen wegen diesen unerwarteten massiven Zusatzbelastungen wahrscheinlich bei Ihnen brieflich gemeldet haben, erstaunt deshalb nicht.

Offensichtlich glaubte der Ständerat damals den Klagen unseres Finanzministers, der noch Anfang Dezember 2000 darlegte, dass sich alle wesentlichen Einflussgrössen für unsere Staatsfinanzen drastisch verschlechtert hätten. Nur kurze Zeit nach Annahme der Sparvariante präsentierte ja dann bekanntlich das gleiche Departement einen Rekordüberschuss. Sie werden wohl verstehen, dass ich ähnlichen Klagen inskünftig nicht mehr die gleiche Beachtung schenken werde.

Zudem bin ich der Meinung, dass kurzfristige konjunkturelle Aspekte für die Schaffung langfristig besserer Rahmenbedingungen nicht ausschlaggebend sein dürfen. Transaktionssteuern sind an jenem Ort geschuldet, wo die Transaktion stattfindet. Will man diese Steuer legal vermeiden, tätigt man sein Geschäft eben an einem andern Ort, wo keine Umsatzstempelabgaben erhoben werden. Mit der Öffnung der Finanzmärkte und der Verlegung des Schweizer Blue-chips-Aktienhandels nach London besteht nun die akute Gefahr, dass dieses einträgliche Geschäft ins Ausland abwandert. Längerfristig ist die Umsatzabgabe deshalb vollständig abzuschaffen.

Ich bin wegen der grossen Abhängigkeit des Bundes von dieser unsicheren Einnahmequelle aber derzeit auch der Meinung, dass der Abbau in Stufen erfolgen muss. Das auf dem Weg der Dringlichkeit beschlossene Entlastungspaket ist, mit Modifikationen, ins definitive Recht zu überführen. Darüber hinaus fordern wir aber drei weitere Schritte:

1. Die Unterstellung der Pensionskassen und der Lebensversicherungen unter den Effektenhändlerstatus ist rückgängig zu machen.

2. Die Pensionskassen und inländischen Lebensversicherungen sind vom Umsatzstempel zu befreien.

3. Die ausländischen Firmenkunden, neudeutsch auch Corporates genannt, sind ebenfalls von der Umsatzabgabe zu befreien, denn dieses Geschäft ist am stärksten abwanderungsgefährdet.

Es verbleiben dann immer noch die privaten in- und ausländischen Anleger und die inländischen "corporates" und Finanzinstitute, die zusammen über 1,3 Milliarden Franken an Umsatzabgaben auf Wertschriftentransaktionen abliefern. Diese sind zu einem späteren Zeitpunkt zu befreien, sofern sie dann überhaupt noch Wertschriftengeschäfte in der Schweiz tätigen.

Es geht hier nicht um Geschenke an die Banken, sondern um die über 200 Millionen Franken, die der Bund Jahr für Jahr den Pensionskassen wegnimmt, und um weitere 70 Millionen Franken, welche jene bezahlen müssen, die mit privaten Lebensversicherungen dafür sorgen, dass sie dereinst im Alter nicht dem Staate zur Last fallen. Es geht aber auch um die Konkurrenzfähigkeit und um die Arbeitsplätze im Finanzsektor, der überdurchschnittlich zum Fiskaleinkommen und zu den Sozialwerken beiträgt.

Was an einer Entlastung unserer Pensionskassen unsozial sein soll, das müssen Sie, auf der linken Ratsseite, doch einmal den Destinatären, den Versicherten, erklären. Unsere betriebliche und private Altersvorsorge sind gemäss Verfassung zu fördern, nicht zu behindern, und die Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft müssen verbessert werden. Dazu gehört eben eine stufenweise Abschaffung der Umsatzabgabe.

Ich bitte alle Bürgerlichen in diesem Saal, auf die Vorlage einzutreten und unsere Minderheitsanträge, die ich später begründen werde, zu unterstützen.

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