Pardini Corrado · Nationalrat · 2013-06-10
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-10
Wortprotokoll
Die Vorlage verlangt die Deplafonierung des Solidaritätsprozentes für die Arbeitslosenversicherung, um deren Schulden rascher zu tilgen. Heute leisten Arbeitgeber und Arbeitnehmende auf Einkommensteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken einen Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent an die Arbeitslosenversicherung. Dieses Solidaritätsprozent soll nun auch auf Einkommensteilen über 315 000 Franken erhoben werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmende tragen das Solidaritätsprozent je hälftig. Laut aktuellen Schätzungen des Seco könnte die Schuldenlast auf diese Weise zusätzlich um rund 90 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden.
Zur rechtlichen Lage: Der ordentliche Lohnbeitrag von 2,2 Prozent wird auf dem Jahreslohn bis zu 126 000 Franken erhoben. Der versicherte Verdienst ist ebenfalls auf diesen Betrag beschränkt. Die ordentlichen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung sind plafoniert und bemessen sich am versicherten Verdienst. Dadurch wird zwischen den Beiträgen und den Leistungen ein enges Verhältnis gewahrt. Der Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent wird auf Lohnbestandteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken erhoben. Die Lohntranche zwischen 126 000 und 315 000 Franken ist aber nicht versichert. Die finanziellen Leistungen der Arbeitslosenversicherung bleiben auf den höchstversicherten Verdienst von 126 000 Franken begrenzt.
Ziel des Solidaritätsbeitrags ist es, die Versicherten proportional zu ihrem Einkommen an der Entschuldung der Arbeitslosenversicherung zu beteiligen. Der Solidaritätsbeitrag ist zeitlich befristet, bis die Arbeitslosenversicherung entschuldet ist. Die Obergrenze von 315 000 Franken für die Erhebung des Solidaritätsbeitrags wurde in der Revision festgelegt, da die frühere Bundesverfassung eine solche vorschrieb. Mit der damals definierten Obergrenze, die dem Zweieinhalbfachen des damaligen höchstversicherten Verdienstes von 126 000 Franken pro Jahr entsprach, wurden 99 Prozent der aktiven Bevölkerung erfasst. Die Bestimmung ist in der heutigen Bundesverfassung so nicht mehr enthalten. Eine vollständige Deplafonierung des Solidaritätsbeitrags, wie sie die Vorlage vorsieht, ist somit verfassungsmässig möglich.
In der Kommission gab es über die Deplafonierung eine breite Diskussion. Die kürzlich erfolgte Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde im Parlament und im Rahmen des Referendums ausführlich diskutiert. Teil der Diskussion waren sowohl die Frage der Deplafonierung des ordentlichen Lohnbeitrags als auch verschiedene Varianten der Höhe des versicherbaren Einkommens. Das Parlament hat im Rahmen der Beratung darauf verzichtet, den ordentlichen Lohnbeitrag zu deplafonieren, weil es ausdrücklich am Versicherungsprinzip festhalten wollte.
Betreffend den Solidaritätsbeitrag argumentierte die Expertenkommission, welche die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im Jahr 2006 vorbereitet hatte, dass eine Deplafonierung nur wenig zusätzliche Einnahmen schaffen würde. Zu diesem Zeitpunkt hätte sie einen Betrag von etwa 40 Millionen Franken bedeutet. Während des letzten Konjunkturzyklus hat sich jedoch die Einkommensverteilung im oberen Einkommensbereich deutlich verändert. Zwischen 2003 und 2010 sind AHV-Einkommen, die über einem Jahreslohn von 315 000 Franken liegen - um diese geht es bei dieser Debatte -, massiv angewachsen: von 4 auf über 9 Milliarden Franken. Dies ist in erster Linie auf eine starke Zunahme der Anzahl Personen mit hohen Einkommen und in zweiter Linie auf einen starken Anstieg des durchschnittlichen Einkommens dieser Personen zurückzuführen.
2010 haben 38 700 Personen mehr als 315 000 Franken verdient. Von den Einkommen dieser Höchstverdiener entfielen 9,4 Milliarden Franken auf Lohnanteile über 315 000 Franken, die bei einer Deplafonierung des Solidaritätsbeitrags zusätzlich 94 Millionen Franken für die Arbeitslosenversicherung generiert hätten. Somit wäre ein Höchstverdiener zusammen mit seinem Arbeitgeber im Jahr 2010 im Durchschnitt mit zusätzlichen 2430 Franken belastet worden. Dies hätte einem zusätzlichen monatlichen Beitrag von 200 Franken entsprochen. Bei einer Deplafonierung des Solidaritätsprozentes könnten die Schulden der Arbeitslosenversicherung jedes Jahr zusätzlich um rund 90 Millionen Franken und damit schneller abgebaut werden, so die Meinung der Mehrheit der Kommission.
Die Vox-Analyse der eidgenössischen Volksabstimmung vom September 2010 hat gezeigt, dass in der Bevölkerung schlecht verstanden wurde, weshalb das Solidaritätsprozent begrenzt worden war. 70 Prozent der Personen, die der Revision zustimmten, fanden eine mit steigendem Einkommen abnehmende Beteiligung an der Entschuldung nicht gerechtfertigt.
Das waren die Hauptargumente, die in der Kommission dafür sorgten, dass eine Mehrheit von 18 zu 7 Stimmen dieser Gesetzesvorlage zustimmte. Die Kommission empfiehlt Ihnen hiermit, ihr zu folgen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Vorlage so zuzustimmen.