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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2013-06-10

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-06-10

Wortprotokoll

Wir führen diese Diskussion in einer für uns ausserordentlich günstigen Zeit, in einer Zeit, in der wir nur 3 Prozent Arbeitslosigkeit haben. Deshalb gilt für mich: "Sorge in der Zeit, so hast du in der Not." Damit will ich nicht etwa eine Wolke beleuchten, die auf uns zukommen könnte.

Eine finanziell langfristig gesunde Arbeitslosenversicherung ist für unseren Werkplatz von allergrösster Bedeutung. Die 4. Teilrevision im Jahre 2011 wurde erwähnt; sie war ein wichtiger Schritt zu einem finanziellen Gleichgewicht. Wir haben damals Einsparungen von etwa 622 Millionen Franken und Mehreinnahmen von 486 Millionen Franken beschlossen. Mit dem Abbau der Schulden um 160 Millionen Franken über das Solidaritätsprozent haben sich Einsparungen und Mehreinnahmen damals etwa im Gleichgewicht befunden.

Das Ziel der Deplafonierung, um das meinerseits noch einmal zu sagen, ist der beschleunigte Schuldenabbau. Die Wirkung ist dann erzielt, wenn es erstens schnell geht und wenn zweitens das Solidaritätsprozent insgesamt - also für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - wieder abgeschafft werden kann; dann sind wir auch wieder beim Versicherungsprinzip.

Wissenschaftliche Analysen zeigen auf, dass die Arbeitslosigkeit, über einen Konjunkturzyklus gesehen, bei etwa 3,2 Prozent liegt. Ausgehend von 3,2 Prozent werden mit der Deplafonierung Jahr für Jahr etwa 100 Millionen Franken zusätzliche Mittel für die Entschuldung generiert; wir werden also Jahr für Jahr etwa 400 Millionen Franken zur Entschuldung zur Verfügung haben. Dank der zusätzlichen 100 Millionen wird sich die Entschuldungsdauer von 20 auf knapp 15 Jahre reduzieren. Das ist - es wurde von mehreren Rednern gesagt - immer noch eine ausserordentlich lange Zeit.

Für die Dauer der Entschuldung spielt neben der Arbeitslosenquote, die auf 3,2 Prozent geschätzt wird, insbesondere auch der Stand des Eigenkapitals des Fonds der Arbeitslosenversicherung eine entscheidende Rolle. Denn gemäss Gesetz wird das Solidaritätsprozent dann abgeschafft, wenn das Eigenkapital abzüglich 2 Milliarden Franken Betriebskapital ein Plus von einer halben Milliarde Franken beträgt. Das Eigenkapital wird sich am 1. Januar 2014 mutmasslich bei minus 3,2 Milliarden Franken einstellen. Ich ziehe dann die 2 Milliarden Franken Betriebskapital und die halbe Milliarde Eigenkapital davon ab. Dann landen wir bei minus 5,7 Milliarden Franken, die zur Entschuldung aufgebracht werden müssen. Dividieren Sie das durch die 400 Millionen, kommen Sie auf 14,25 Jahre. Wenn die Arbeitslosenquote nur 2,5 Prozent betragen würde, dann wären die jährlichen Überschüsse bei 2 Milliarden, und wir hätten theoretisch die Schulden nach weniger als drei Jahren abgebaut. Also können wir nur hoffen und davon ausgehen, dass sich die Arbeitslosigkeit tiefer als bei 3,2 Prozent einstellt. Im Moment ist das so. Würde aber die Arbeitslosenquote auf 5,2 Prozent ansteigen, wie das im Jahr 1997 der Fall gewesen ist, dann wäre das Defizit in einem einzigen Jahr über 4 Milliarden Franken. Das würde dann sofort eine Verdoppelung der Schulden bedeuten, und das würde sofort eine Revision des Gesetzes bedeuten und damit sofort die Erhöhung des Beitragssatzes.

Ich habe jetzt selbstverständlich auch gehört, dass kritisiert wird, dass wir vom Versicherungsprinzip abweichen. Es ist sicherlich nicht die einzige und beste Begründung, wenn ich Ihnen in Erinnerung rufe, dass von diesem Versicherungsprinzip bereits 1996 ein erstes Mal abgewichen wurde. Der Bundesrat weicht davon nur ab, weil er die Versicherung sanieren will. Es bleibt bundesrätliches Prinzip, dass die Arbeitslosenversicherung dem Versicherungsprinzip unterstellt bleiben soll. Aber es geht darum, dass wir rasch sanieren und deshalb die Deplafonierung des Solidaritätsprozentes möglichst schnell insgesamt wieder aufgeben können.

Es wird kritisiert, dass die Wirtschaft stärker belastet wird. Ich nenne Ihnen meinerseits zwei Zahlen: Wer 400 000 Franken verdient, wird monatlich mit zusätzlichen 35 Franken in die Entschuldung einbezogen, wer eine Million verdient, wird monatlich mit 285 Franken zur Kasse gebeten. Die KMU werden aber eher früher als später von der Deplafonierung profitieren. Sie werden weniger lang belastet. Und deshalb ist aus meiner Sicht diese Mehrbelastung der höheren Einkommen zulässig.

Lassen Sie mich noch ein paar Worte zum Postulat 13.3361 verlieren. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, das Postulat anzunehmen. Die Unterschiede im Vollzug sind wirklich beachtenswert. Die Ursache ist aber auch zum Teil systembedingt, und zwar indem sie auf dem dezentralen und damit föderalen Vollzug basiert. Gewisse Unterschiede sind auch gewollt. Die Kantone können - sie müssen nicht, aber sie können - auf die lokalen Bedürfnisse der Wirtschaft und der Gesellschaft eingehen. Das Einzige, was immer durchgesetzt sein muss und auch durchgesetzt ist, ist die Rechtsgleichheit.

Der Bund steuert den Vollzug des Avig sogenannt wirkungsorientiert, also nach dem Prinzip des New Public Management. Der Bund gibt die Ziele vor. Wir sagen, was zu tun ist, und die Kantone entscheiden dann, wie die Ziele erreicht werden sollen. Dann kennt der Bund ein zentrales Steuerungselement, das heisst Benchmark. Der Benchmark vergleicht jährlich die einzelnen Kantone miteinander, und das mit zwei Effekten. Der erste Effekt besteht darin, dass es eine wettbewerbsorientierte Dienstleistungserbringung unter den Kantonen gibt. Der zweite Effekt ist folgender: Es ist genügend Raum vorhanden, um wie gesagt den regionalen Bedürfnissen immer noch spezifisch begegnen zu können.

Die Performance der kantonalen Vollzugsstellen ist deutlich unterschiedlich. Wir haben vor ein paar wenigen Tagen das Jahr 2012 abgeschlossen und den Bericht den Kantonen zugestellt, und da befinden sich die Kantone in einer Indexbandbreite zwischen 82 und 121. 10 Kantone haben überdurchschnittlich erfüllt, 16 Kantone haben etwas Nachholbedarf.

Für den Vollzug ist das Seco verantwortlich. Das Seco hat dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, dass die Rechtsgleichheit sichergestellt ist. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben verfügt das Seco über das Instrument der Revision und der Trägerhaftung. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Kosten, die dem Fonds der Arbeitslosenversicherung durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben entstehen könnten, durch die Kantone zurückbezahlt werden müssen. Bei einer möglichen Verletzung der Rechtsgleichheit kann das Seco mit Weisungen den Vollzug harmonisieren; so gibt es beispielsweise einen Rahmen dafür, in welcher Höhe die verschiedenen Verstösse gegen die Schadenminderungspflicht zu sanktionieren sind.

Gegenwärtig führen wir Verhandlungen über eine neue wirkungsorientierte Vereinbarung zwischen Kantonen und Bund. Diese neue Vereinbarung soll 2015 in Kraft treten. Am wirkungsorientierten Steuerungsmodell wollen wir festhalten. [PAGE 870]

Die verschiedenen vom Seco in Auftrag gegebenen Studien zur Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik kommen auch zum Schluss, dass die RAV grundsätzlich gute Arbeit leisten, dass einzelne RAV aber spezifische Schwachpunkte kennen. Diese Schwachpunkte sind grundsätzlich alle auf unterschiedliches Vollzugshandeln und auch auf kantonal unterschiedliche Rahmenbedingungen zurückzuführen. Wir sind dann beim Festlegen von sogenannten Mindeststandards möglicherweise in dieser Diskussion.

Eine letzte Bemerkung: Auch im Bereich der Steuerung der Schlechtwetter- und der Kurzarbeitsentschädigung stellt sich die Frage nach den Optimierungsmöglichkeiten.

In diesem Sinne sieht der Bundesrat Handlungsbedarf und macht Ihnen beliebt, das Postulat anzunehmen.

Ich bitte Sie, auf die Avig-Revision einzutreten und den bundesrätlichen Vorschlägen zu folgen.