Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2013-06-18
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-18
Wortprotokoll
Ich finde es wichtig, hier den Initiativtext nochmals in Erinnerung zu rufen. Er lautet wie folgt: "Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben."
Die Initiative will also, dass Kinder besser vor Sexualstraftätern geschützt werden. Es geht hier nicht etwa um Bagatellfälle, sondern um bereits rechtskräftig verurteilte Personen. Es hat also bereits ein Richter ein Urteil gesprochen. Es wird leider auch immer wieder Ersttäter geben, aber betreffend Wiederholungstäter sind wir gefordert, mehr zu tun, um Kinder und Abhängige besser zu schützen. Auch dass viele Taten im häuslichen oder im familiären Bereich stattfinden, soll uns nicht davon abhalten, dieser Initiative zuzustimmen. Lücken können in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen geschlossen werden. Wird ein Pädophiler verurteilt, soll er nicht mehr mit Kindern oder Abhängigen arbeiten dürfen, weder im Beruf noch in der Freizeit. Dieses Anliegen ist klar, und ich stehe hinter diesem Anliegen.
Ein direkter Gegenvorschlag, der die Anliegen der Initiative schwächt oder mildert, ist aus meiner Sicht nicht notwendig. Ich will, dass ein verurteilter Pädophiler nie mehr mit Kindern arbeiten darf, und zwar in Beruf und Freizeit. Er soll endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern auszuüben. Es ist für mich undenkbar, einen Pädophilen, der sich bereits einmal an einem Kind vergangen hat, wieder an Kinder heranzulassen. Dies zu verhindern dient übrigens auch dem Schutz der Täter vor sich selber. Die Bestimmung der Initiative ist auch eine Massnahme, die verhindern soll, dass pädokriminell veranlagte Personen, die sich bereits einschlägiger Handlungen schuldig gemacht haben, in engem Kontakt mit Minderjährigen arbeiten können.
Sprechen wir doch mehr von den Opfern, von ihren Familien und dem unermesslichen Leid, das ihnen zugefügt worden ist! Sprechen wir nicht nur von den Tätern! Die Verhinderung abscheulicher Taten rechtfertigt ein Ja zur Initiative. Ich bin überzeugt, dass das Parlament nach der Annahme der Initiative bei der Ausführungsgesetzgebung genügend Möglichkeiten hat, sie praktikabel und grundrechtskonform umzusetzen.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, wie es der Nationalrat bereits beschlossen hat, und den Antrag auf Rückweisung abzulehnen.