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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-18

Wortprotokoll

Sie haben heute zur Aktienrechtsreform aus dem Jahr 2007 - aus diesem Jahr stammt die Botschaft des Bundesrates -, eine Fahne von fast 250 Seiten vorliegen, und in der Kommission des Nationalrates sind noch vierzig Anträge pendent. Herr Minder, das war mal eine schöne, schlanke Vorlage des Bundesrates. Die wurde in den letzten Jahren nicht vom Bundesrat, sondern vom Parlament mehrfach auseinandergenommen, aufgeladen, zurück- bzw. hin- und hergeschickt.

Jetzt hat sich der Nationalrat entschieden - auch Ihre Kommission schlägt das vor -: Das ganze Paket soll an den Bundesrat zurückgewiesen werden. Das empfiehlt Ihnen der Bundesrat auch, denn es macht einfach keinen Sinn, auf dieser Basis weiterzuarbeiten. Aber ich möchte in Erinnerung rufen: Manchmal ist der Bundesrat auch sehr schnell und macht Vorlagen, die eigentlich leicht verdaubar wären. Dann werden sie im Parlament mit zusätzlichen Begehren komplettiert, und das ergibt manchmal Schwierigkeiten.

Ich kann Ihnen versichern: Der Bundesrat ist interessiert, Ihnen möglichst rasch eine Vorlage zu unterbreiten, die einerseits dem neuen Verfassungsartikel, der in der Zwischenzeit von Volk und Ständen angenommen worden ist, Rechnung trägt und andererseits die sinnvollen Elemente aufnimmt, die in der früheren bzw. jetzt noch vorliegenden Aktienrechtsreform enthalten sind und auch von der Wirtschaft gewünscht werden. Ich sage nicht, dass es völlig unbestrittene Elemente sind. Ich glaube, im Aktienrecht gibt es fast nichts, was unbestritten ist. Aber wir werden uns bemühen, Ihnen eine Vorlage zu unterbreiten, die einerseits wirklich den Elementen, die von der Wirtschaft immer für wünschbar und sinnvoll angeschaut wurden, und andererseits dem neuen Verfassungsartikel Rechnung trägt.

Dass der Bundesrat sehr schnell arbeiten kann, haben wir Ihnen, glaube ich, gezeigt. Wir haben uns entschieden zu versuchen, die Verordnung, die jetzt vom Bundesrat innerhalb eines Jahres verabschiedet werden muss und die dem neuen Verfassungsartikel Rechnung tragen wird, bereits per 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen, also nach neun Monaten und nicht erst nach zwölf Monaten, damit sie eben im Geschäftsjahr 2014 für alle Unternehmen bereits ihre Gültigkeit und ihre Wirksamkeit entfalten kann. Am Tempo soll es also nicht liegen. Wir sind uns bewusst, dass diese Verordnung, die eben auch in bestehende Gesetze eingreift und eigentlich das Parlament übersteuert, staatspolitisch nicht unproblematisch ist.

Das ist staatspolitisch nicht unproblematisch, aber es ist eben Bestandteil dieses angenommenen Verfassungsartikels, und deshalb werden wir das so tun. Wir haben letzte Woche die schriftliche Anhörung eröffnet. Ich habe dort geäussert, dass es unser Ziel ist, jetzt diese Verordnung möglichst wortgetreu umzusetzen und in einer Fassung, die ganz nahe am Verfassungstext ist, vorzulegen. Damit wollen wir eben den Spielraum, der dem Parlament bei der Umsetzung eines Verfassungsartikels gebührt, nicht unnötig einschränken respektive irgendetwas präjudizieren; daran werden wir uns halten.

Die Vorstellung, Herr Minder, dass wir dann für die Aktienrechtsreform, also für die Gesetzesvorlage, mit zwei Vorlagen kommen, die werden wir gern prüfen, aber ich denke nicht, dass es sinnvoll ist. Es macht mehr Sinn, dass wir eine einzige Vorlage bringen, denn es ist doch immer auch die gleiche Materie. Es gibt dann wieder Überschneidungen, es gibt Schnittstellen. Stellen Sie sich vor: Wenn das Parlament [PAGE 570] dann wieder mit zwei Tempi arbeitet, eine Vorlage berät und die andere noch nicht berät, dann geraten Sie genau wieder in diese Schnittstellenproblematik, die wir jetzt jahrelang hatten. Ich gehe eigentlich davon aus, dass wir Ihnen eine einzige Vorlage präsentieren. Wir haben die Absicht, die Vernehmlassung bereits in der zweiten Hälfte 2014 zu eröffnen. Es geht nachher wirklich Schlag auf Schlag. Wir präsentieren Ihnen eine Vorlage, die auch der Komplexität des Aktienrechts Rechnung zu tragen vermag.

Nachher ist es dann wieder an Ihnen, der Bevölkerung zu beweisen, dass Sie eine solche Gesetzesvorlage innert nützlicher Frist verabschieden können, und ich glaube, das ist auch möglich. Von daher wäre ich froh, wenn Sie diese Vorlage gemäss dem Vorschlag Ihrer Kommission jetzt an den Bundesrat zurückweisen. Wir werden, wie gesagt, in der zweiten Hälfte 2014 die Vernehmlassung eröffnen können, und nachher sollte dieses Geschäft möglichst rasch im Parlament beraten werden. Ich glaube, dann haben wir am Schluss ein Gesamtpaket, das insgesamt für die Wirtschaft auch sinnvoll ist, weil Rechtssicherheit und Kohärenz im Aktienrecht wieder gegeben sind.