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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2011-05-31

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-05-31

Wortprotokoll

Das Corpus Delicti in dieser Angelegenheit findet sich in meinem Heimatkanton, im Kanton Luzern: Dort entstand in der Agglomeration der Kantonshauptstadt unter den Gemeinden ein gewisser Streit über diese Konzession. Daraufhin hat sich die Weko berufen gefühlt - das ist ihr gutes Recht und auch ihre Aufgabe -, in dieser Angelegenheit wenn auch nicht zu richten, so doch mindestens eine Empfehlung abzugeben. Die Weko hält in ihrem Gutachten fest, dass auch bei der Erneuerung einer Konzession zur Nutzung von öffentlichem Grund und Boden sowie zur Versorgung mit Elektrizität eine Ausschreibungspflicht gegeben sei. Dabei beruft sie sich auf das Binnenmarktgesetz vom 6. Oktober 1995. Dieses Gutachten und diese Empfehlung der Weko haben naturgemäss den Gesetzgebungsmechanismus ausgelöst. Es ist, wenn eine Gesetzeslücke entdeckt ist, in der Tat die Aufgabe der Legislative, diese wenn möglich korrekt und gut zu schliessen - das machen wir mit der heutigen Vorlage. [PAGE 822]

Ich möchte nicht wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben. Eine ganz wichtige Bemerkung hat mein Vorredner, Herr Leutenegger, jedoch gemacht: Es kann wirklich nicht sein, dass man eine solche Konzession auf fünf Jahre erteilt. So geben Sie keine Investitionssicherheit, so geben Sie Investitionsunsicherheit - das können wir uns genau in diesem Bereich in der heutigen Situation auf keinen Fall leisten.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die Änderung des Wasserrechtsgesetzes, des Stromversorgungsgesetzes und des Binnenmarktgesetzes. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Änderungen, wie sie die Kommission vorschlägt, zuzustimmen.