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Leutenegger Filippo · Nationalrat · 2011-05-31

Leutenegger Filippo · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-05-31

Wortprotokoll

Der vorliegenden Kommissionsinitiative ist ja ein Gutachten der Wettbewerbskommission vorausgegangen, das haben meine Vorredner schon erwähnt. Diese hat festgestellt, dass Konzessionen zugunsten Privater für die Erstellung, den Unterhalt und den Betrieb elektrischer Verteilanlagen einer Ausschreibungspflicht gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt unterstehen. Weiter ist die Weko der Meinung, dass auch die Wasserrechtskonzessionen ausschreibungspflichtig wären. Damit die Schwierigkeiten bei der Umsetzung einer Ausschreibung gelöst werden können, schlägt die Weko ein neues Gesetz vor.

Nun führt diese Ausschreibungspflicht zu Widersprüchen. Gemäss Stromversorgungsgesetz muss Swissgrid Eigentümerin des Übertragungsnetzes sein. Unter diesem Umstand lässt sich eine Ausschreibung nicht durchführen, weil es - eben aus der Monopolsituation heraus - keine Dritten gibt, welche die Rechte erwerben könnten. Gäbe es solche, müssten die Rechte im Erwerbsfall übertragen werden, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde. Auch bei den Verteilnetzen sehen wir keine Möglichkeit für die Ausschreibungspflicht, weil wir es mit einem faktischen Monopol zu tun haben. Ein Wettbewerb bei den Netzen ist also gar nicht möglich. Wir wollen ja keine doppelte Infrastruktur, wir wollen den Wettbewerb im Vertrieb und im Handel; das soll von der Weko durch diese Untersuchung nicht behindert werden.

Hinzu kommt, dass die Weko empfiehlt, Konzessionen nur gerade für fünf Jahre zu erteilen und das später generell zu regulieren. Wird nun ein Stromversorger Investitionen tätigen, wenn es nur während fünf Jahren garantiert ist, dass die Investitionen wieder amortisiert werden können? Ich würde sagen: Sicher nicht! Wir müssen der Branche deshalb Versorgungs- und Investitionssicherheit geben, damit in den kommenden Jahren wirklich investiert wird. Und das wird sehr, sehr nötig sein, sonst besteht die Gefahr, dass bis zur Behandlung im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes wegen fehlender Rechtssicherheit nicht investiert wird.

Deshalb beantragt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, dieser Initiative zuzustimmen.