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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2011-05-31

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-05-31

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen gerne meine parlamentarische Initiative zur wirksamen Bekämpfung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vor. Hier geht es um ein Tabuthema, das aber in der Schweiz in vielen Bereichen ein Problem ist. Sexuelle Belästigung ist leider für viele Arbeitnehmende Teil ihres Arbeitsalltags oder zumindest ein dunkles Kapitel in ihrer Laufbahn. Betrachtet man das Erwerbsleben insgesamt, so sieht man, dass 28 Prozent der Frauen und 10 Prozent der Männer mindestens einmal in ihrem Berufsleben sexuell belästigt werden.

Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung klar. Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich die Situation für die betroffenen Menschen verbessern. Mein Vorstoss umfasst daher zwei Punkte:

1. Beim Tatbeweis der sexuellen Belästigung soll die Umkehr der Beweislast gelten.

2. Es soll jeder Arbeitgeber eine interne oder externe Stelle bezeichnen, an die man sich bei sexueller Belästigung wenden kann.

Ich möchte diese zwei Punkte kurz begründen.

Das Gleichstellungsgesetz sieht für viele Diskriminierungsfälle wie Lohndiskriminierung oder missbräuchliche Kündigung vor, dass man die Beweislast umkehrt. Dies bedeutet, dass der Kläger oder die Klägerin die Diskriminierung glaubhaft machen muss, der Beschuldigte aber anschliessend auch beweisen muss, dass keine Diskriminierung vorliegt. Bei der sexuellen Belästigung ist das eben nicht der Fall, und in einem solchen Fall muss heute die belästigte Person alleine vor Gericht darlegen und beweisen, dass sie belästigt wurde.

Wir haben nun mittlerweile fünfzehn Jahre Erfahrung mit dem Gleichstellungsgesetz. Die Erfahrung zeigt, dass die sexuelle Belästigung nach der Lohnungleichheit die zweithäufigste Diskriminierung ist, die wir am Arbeitsplatz antreffen. Die Betroffenen haben jedoch meistens Angst, etwas gegen sexuelle Belästigung zu tun. Denn meistens verlieren die Klagenden anschliessend ihren Arbeitsplatz, weil ihnen gekündigt wird oder der psychische Druck so gross wird, dass sie die Arbeitsstelle selber verlassen. Heute ist es für die Opfer kaum möglich, den Beweis zu erbringen, dass sie sexuell belästigt wurden. Hier könnte die Beweislastumkehr dem Opfer helfen, einfacher Gehör zu bekommen.

Gegner der Beweislastumkehr wenden immer wieder ein, dass damit eine Frau ihren Vorgesetzten oder einen männlichen Arbeitskollegen erpressen und ihm sexuelle Belästigung vorwerfen könnte. Dagegen ist festzuhalten: Wer sich entscheidet, wegen sexueller Belästigung vor Gericht zu gehen, nimmt viele negative Konsequenzen in Kauf und profitiert davon überhaupt nicht. Die Erfahrung zeigt, dass es viel mehr Opfer gibt, die nicht wagen, eine Klage zu machen, und daher schweigen, als Frauen, die eine sexuelle Belästigung erfinden.

Ich komme zum zweiten Punkt meiner parlamentarischen Initiative, zur Anlaufstelle. 97 Prozent der befragten Unternehmen wissen, dass sie durch das Gleichstellungsgesetz verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmenden vor sexueller Belästigung zu schützen. Doch zwei Drittel der Arbeitgebenden haben heute in ihrem Betrieb keine Massnahmen gegen sexuelle Belästigung umgesetzt. Hier könnte meine parlamentarische Initiative Abhilfe schaffen, denn jeder Betrieb kann eine interne oder externe Vertrauensperson oder Anlaufstelle bezeichnen, an die man sich wenden kann, wenn man sexuell belästigt worden ist. Dass sie die Vorgabe einer solchen unabhängigen Anlaufstelle umsetzen könnten, das haben die Arbeitgeber denn auch zugegeben. Aber häufig fehlt eben der Wille, das zu machen. Diejenigen Arbeitgeber, die diese Massnahme umgesetzt haben, haben bis anhin mehrheitlich positive Erfahrungen mit diesen externen oder internen Ansprechstellen.

Wenn es keine Ansprechperson in einem Betrieb gibt, ist es für die betroffene Person nahezu unmöglich, den Vorfall der sexuellen Belästigung irgendwo einzuklagen oder auch nur mit jemandem darüber zu sprechen. Der Bund als Arbeitgeber kann hier Vorbild sein. Der Bund hat selber eine spezielle Anlaufstelle geschaffen, an die man sich im Fall sexueller Belästigung wenden kann. Natürlich können wir nicht von jedem Betrieb verlangen, dass er eine eigene unabhängige [PAGE 825] Beschwerdeinstanz schafft, wie das der Bund getan hat. Das ginge nur für grössere Arbeitgeber. Aber jeder Betrieb kann zusammen mit anderen eine Ansprechperson oder -stelle bezeichnen und damit die Opfer der sexuellen Belästigung besser schützen.

Es gibt heute zu viele Opfer, die sich nicht wehren, denen niemand hilft. Deshalb müssen wir auch in diesem Punkt das Gleichstellungsgesetz ernst nehmen. Ich bitte Sie daher, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.