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preparatory:AB 14581

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Wir kommen nach der Modellwahl zur zweiten grossen Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit. Die Minderheit verlangt, dass der Abzug bei der direkten Bundessteuer nicht vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag vorzunehmen ist. Um diesen Systemwechsel in der Tat erfolgsneutral ausgestalten zu können, soll der allgemeine Abzug ersatzlos gestrichen werden, der Kinderabzug auf 910 Franken und der Haushaltabzug auf 550 Franken - immer vom Steuerbetrag - festgelegt werden.

Mit 17 zu 8 Stimmen hat sich die WAK gegen einen Systemwechsel ausgesprochen, wie ihn die Minderheit vorschlägt. Der Kinderabzug sowie die übrigen Sozialabzüge sollen weiterhin vom steuerbaren Einkommen und nicht vom Steuerbetrag vorgenommen werden.

Wenn Sie die Tabellen anschauen, sehen Sie Folgendes: Folgt man dem Antrag der Minderheit Fässler - der ja zum jetzigen Zeitpunkt lediglich Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer hat -, führt das zu einer realen Entlastung bzw. einer Steuerbefreiung für Einkommen bis 100 000 Franken gegenüber dem Antrag der Mehrheit, der immer noch eine Besteuerung von 80 Franken beinhaltet. Bei einem Einkommen von 150 000 Franken ist die Entlastung effektiv doppelt so hoch wie beim Antrag der Mehrheit. Aus demokratischer, sozialpolitischer Sicht finde ich das problematisch.

Weshalb lehnen wir einen solchen Abzug vom Steuerbetrag ab? Es gibt verschiedene Gründe. Ich möchte fünf erwähnen; einige sind bereits erwähnt worden.

1. Ein Kinder- oder sonstiger Abzug vom Steuerbetrag ist in einem System der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ein fremdes System.

2. Es muss vermieden werden, dass der Bund ein System anwendet, das in den Kantonen mit gegenwärtig einer Ausnahme - dem Kanton Genf - nicht vorgesehen ist. Ein Systemwechsel auf Bundesebene kann nämlich gravierende Auswirkungen auf die Kantone haben. Diesen Auswirkungen wurde bis anhin von der Minderheit kaum Beachtung geschenkt. Die Kantone müssten das System übernehmen. Ein fester Abzug vom Steuerbetrag verändert aber auch die bisherige Aussagekraft von Tarifen und kann, sofern dieser Abzug für den Kanton ertragsneutral gestaltet werden muss, bereits bei kleineren bis mittleren Einkommen zu einer Mehrbelastung führen. Denn wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zu Kantonen mit Niedrigsteuerbelastung können bestimmte Kantone die fehlenden Mittel nicht mit einer höheren Progression für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen kompensieren. Diesen Kantonen bleibt letztlich nur die Steuererhöhung über den Steuerfuss oder eine proportionale Mehrbelastung über den Steuertarif. Dies trifft alle Familien, auch all jene Frauen, die in diesem Rat gemeinsam mit mir Familienpolitik machen möchten. Dies trifft alle Familien, auch jene, die tiefe Einkommen haben.

3. Die WAK hat auch ein Gutachten von der Schweizerischen Steuerkonferenz eingeholt. Diese vertritt die Meinung, dass es den Kantonen aufgrund der ihnen von der Verfassung garantierten Tarifautonomie dennoch offen steht, die Sozialabzüge vom Steuerbetrag vorzunehmen. Daher ist auch keine ausdrückliche Ermächtigung durch den Bundesgesetzgeber im Steuerharmonisierungsgesetz nötig. Das wissen auch die Vertreterinnen der Minderheit. Ein Abzug vom Steuerbetrag bei der direkten Bundessteuer hat kaum eine Wirkung auf die tieferen Einkommen. Es mag sein, dass bei kantonalen Gesetzgebungen die Entlastung greifen könnte. Aber die Kantone haben es in der Hand, diesen Schritt zu tun, sofern sie dies wollen.

4. Solange negative Steuern respektive die Steuergutschriften nicht ausbezahlt werden - das habe ich in der Einleitung bereits gesagt -, ist ein Abzug vom Steuerbetrag für steuerpflichtige Personen in tiefen Einkommensbereichen genauso ungerecht wie ein Kinderabzug, der sich auf diese wenig bis gar nicht auswirkt. Die Minderheit hat der Kommission - dies sei hier immerhin noch erwähnt - nie einen Antrag auf Steuergutschrift gestellt, das habe ich bereits gesagt.

5. Schliesslich sei noch vermerkt, dass auch die Expertenkommission Locher die Idee eines Abzuges vom Steuerbetrag ablehnte. Die Vertreter der Minderheit versuchen nun aufzuzeigen, dass Kinderabzüge vom steuerbaren Einkommen im Grunde unsozial sind, weil Gutverdienende wegen der Progression mehr davon profitieren als Leute mit niederem Einkommen. Abzüge von der Bemessungsgrundlage haben bei einem höheren Grenzsteuersatz in der Tat in Franken grössere Auswirkungen als bei einem tieferen Grenzsteuersatz. Diese Konsequenz ist aber in einem progressiv verlaufenden Tarifsystem unvermeidbar. Doch gilt es zu beachten, dass Abzüge im Steuerrecht nur ihre Berechtigung haben, wenn sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Rahmen von rechtlich notwendigen Ausgaben widerspiegeln.

Die Kommissionsmehrheit lehnt deshalb den Systemwechsel ab.