Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2011-05-31
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-05-31
Wortprotokoll
Meine parlamentarische Initiative beruht auf einer Analyse der Gesellschaft, die sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat. Ich möchte auf einige Eckdaten kurz eingehen:
Mit der Einführung der AHV-Erziehungs- und Betreuungsgutschriften im Jahr 1997 hat der Gesetzgeber einen ersten Schritt zur Anerkennung der unbezahlten, aber unschätzbaren Erziehungs- und Betreuungsarbeit gewagt. Damals betrug diese Gutschrift 35 820 Franken. Da diese indexiert ist, wird heute einem Paar oder einer sorgeberechtigten Person während der Erziehungsperiode - maximal während 16 Jahren - ein Beitrag von 41 760 Franken gutgeschrieben. Diese Gutschriften führen zu einer Erhöhung des Durchschnittseinkommens, welches für die Berechnung der Rente ausschlaggebend ist.
Mit der Berücksichtigung dieser unentgeltlichen Arbeit, die nach wie vor vorwiegend von Frauen geleistet wird, wollte man bei der Berechnung einer zukünftigen Rente die Rentensituation der Eltern im Alter berücksichtigen. Das hat man zum Teil auch erreicht, wie die Zunahme der Anzahl Paare, die eine Maximalrente erhalten, belegt. Laut Aussagen des BSV erhalten heute 62 Prozent der Paare eine Maximalrente. Von den alleinstehenden Frauen - ob mit oder ohne Kinder - erhält aber nur ein Drittel eine Maximalrente.
Die Renten werden alle zwei Jahre der Teuerung angepasst, das gilt auch für die Gutschriften. Die Löhne sind jedoch in den letzten Jahren stärker gestiegen als die Renten. Als Beispiel können wir die zwei letzten Jahre betrachten: Die Teuerung belief sich auf 1,75 Prozent, die Lohnsteigerung auf 3,2 Prozent. Dies hat zur Folge, dass sich die Schere zwischen den Löhnen und den Renten öffnet; so stiegen die Löhne seit 1995 um 23,4 Prozent, die Renten aber nur um 19,6 Prozent.
Betroffen von dieser Entwicklung sind auch Personen, die auf einen Teil der Erwerbsarbeit verzichten, um sich ihrer [PAGE 830] Familie anzunehmen. Die Übernahme der Erziehungs- und Betreuungsarbeit hat nicht nur eine kleinere Rente aus der ersten Säule zur Folge, sondern oft erhält jene Person, die sich der Familienarbeit widmet - in der Regel ist das die Frau -, auch keine oder nur eine geringe Rente aus der zweiten Säule. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels sind zunehmend auch Väter betroffen, denn auch sie möchten in Zukunft ihre Erwerbstätigkeit reduzieren können, um gewisse familiäre Aufgaben zu übernehmen.
Die Beurteilung meiner parlamentarischen Initiative muss daher unter Berücksichtigung auch der Einkommensstruktur und der Erwerbsbeteiligung der Eltern vorgenommen werden. Nur kurz: Eine ganz grosse Mehrheit aller Frauen, die teilzeiterwerbstätig sind, generiert ein Einkommen von weniger als 3000 Franken monatlich, und drei Viertel aller erwerbstätigen Mütter sind in einer Teilzeitanstellung und arbeiten in der Regel weniger als 50 Prozent.
Wir stellen heute mit Blick auf die demografische Veränderung in unserer Gesellschaft nicht nur fest, dass sich weniger Paare für Kinder entscheiden, sondern auch, dass sich eine wachsende Zahl von vor allem Frauen nach dem Auszug der eigenen Kinder der Betreuung und Begleitung pflegebedürftiger Eltern oder Schwiegereltern annimmt und wiederum auf einen Teil der Erwerbsarbeit oder gar gänzlich darauf verzichtet. Diese Personen werden unabhängig davon, ob sie alleinstehend sind oder in einer Paarbeziehung leben, im Alter gegenüber Erwachsenen ohne Erziehungs- oder Betreuungsaufgaben finanziell schlechtergestellt.
Selbstverständlich werden Einzelne hier betonen, dass diese Familienarbeit aus Liebe und Zuneigung erbracht werde. Das stimmt. Doch es gibt einen Unterschied zur häuslichen Arbeit, die, losgelöst von der gewählten Lebensform, alle wahrnehmen müssen; Familienarbeit ist etwas anderes. Deshalb verlange ich mit meiner parlamentarischen Initiative, dass in Zukunft diejenigen Personen, die zugunsten der Familienarbeit und der Betreuungsarbeit auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, nicht schlechtergestellt werden. Deshalb verlange ich mit meiner Initiative, dass wir die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften entsprechend erhöhen. Ich habe - dies zum Schluss - der SGK-NR bereits signalisiert, dass ich bereit wäre, in der zweiten Phase der Beratung auch einer stufenweisen Erhöhung der Gutschriften zuzustimmen.
Deshalb lade ich Sie ein, in der ersten Phase der Beratung dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.