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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2011-05-31

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-05-31

Wortprotokoll

Bei dieser einen Differenz, die geblieben ist, geht es um missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Mehrheit der Kommission hat entschieden, betreffend Schutz vor missbräuchlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim bisherigen Recht zu bleiben. Der Antrag der Minderheit, der heute vorliegt, verlangt, dass Sie dem Beschluss des Ständerates zustimmen; dieser stellt einen Kompromiss zum Entwurf des Bundesrates, dem der Ständerat ursprünglich zugestimmt hat, dar.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wichtiger Bestandteil des heutigen Geschäftslebens. Es spricht nichts gegen ihre Verwendung, sie führen zu Effizienzsteigerungen und sind deshalb grundsätzlich zu begrüssen. Sie beinhalten aber ein sehr grosses Missbrauchspotenzial. Der Konsument oder die Konsumentin steht Allgemeinen Geschäftsbedingungen weitgehend machtlos gegenüber und hat sie zu akzeptieren. Deshalb ist eine Missbrauchsbestimmung notwendig. Das geltende Recht sieht eine solche vor; diese ist aber weitgehend toter Buchstabe geblieben.

Der Bundesrat wollte dies ändern und schlug deshalb vor, Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten in Zukunft als missbräuchlich gelten, wenn sie in Treu und Glauben verletzender Weise von der gesetzlichen Ordnung erheblich abweichen oder ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten vorsehen. Die Mehrheit des Nationalrates lehnte dies ab. [PAGE 800]

Es besteht jedoch in der Tat Handlungsbedarf zum Schutz der Konsumierenden, es ist unzweckmässig, bei der heute geltenden Regelung zu bleiben. Der Ständerat hat deshalb einen Kompromissvorschlag gemacht. Er möchte die Missbrauchsbestimmung erstens auf das Geschäftsverhältnis zu Konsumentinnen und Konsumenten beschränken. Zweitens sollen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann als missbräuchlich gelten, wenn ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis geschaffen wird, und dies in Treu und Glauben verletzender Art und Weise. Es handelt sich also nur um eine sehr geringfügige, eingeschränkte Missbrauchsklausel, die nicht generell zur Anwendung kommt, sondern in diesem definierten, reduzierten Bereich.

Die Mehrheit der Kommission möchte beim unbrauchbaren geltenden Recht bleiben. Das macht keinen Sinn. Die geltende Bestimmung hat sich in der Praxis als nutzlos herausgestellt. Deshalb ist eine Änderung notwendig. Der Beschluss des Ständerates sieht einen moderaten Kompromiss zwischen dem geltenden Recht und der ursprünglichen Version des Bundesrates vor.

Deshalb beantragt Ihnen die SP-Fraktion, die Minderheit Leutenegger Oberholzer zu unterstützen.