AB 145894
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-09-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion; ich habe das auch in der Kommission signalisiert oder auch ganz persönlich ausgesprochen. Es geht darum, dass wir den Unternehmensstandort Schweiz nachhaltig stärken. Dass dies notwendig ist, darüber sind wir uns sicherlich alle einig.
Wir setzen uns im Zeichen einer Wachstumspolitik seit Jahren für ein attraktives wirtschaftliches Umfeld in der Schweiz ein. Angesichts der gegenwärtigen Frankenstärke ist es in der Tat wichtig, die Produktionskosten für die Unternehmen zu senken, wobei zu den Produktionskosten die staatlichen Abgaben und die administrativen Umtriebe zu rechnen sind; auch das wissen wir. Die Idee der Motion ist, dass geringere Abgabenlasten einen gewissen Ausgleich für die im internationalen Quervergleich nun teurer gewordenen hiesigen Lohn- und weiteren Produktionskosten schaffen sollen. Der Bundesrat ist an sich bereit, ein zukunftsweisendes Programm für den Wirtschaftsstandort Schweiz auszuarbeiten. Wir werden dies im Rahmen der Legislaturplanung tun. Ich sage Ihnen persönlich: Ich werde hierfür nicht eine ganze Legislatur brauchen. Der Bundesrat lässt sich bei dieser Aufgabe von einer mittel- bis längerfristigen Perspektive leiten, im Wissen, dass die Umsetzung mehrere Jahre benötigen wird. Diese Kontinuität bei der Standort- und Steuerpolitik stellt einen wichtigen Erfolgsfaktor dar.
Die Motion 11.3761 der FK-NR und die vorliegende Motion 11.3762 der FK-SR lauten fast gleich. Der Bundesrat ist gegen die Annahme beider Vorstösse, sicherlich aber stärker gegen die Annahme des Vorstosses aus dem Nationalrat. Zu Recht sind nämlich in der Motion der FK-SR zwei Forderungen im Verkehrs- und Energiebereich gestrichen worden. Deren Umsetzung würde uns weiter von der Kostenwahrheit im Verkehrsbereich entfernen.
Warum wendet sich der Bundesrat auch dagegen, die Motion der FK-SR, die allein den Bereich der Abgaben und der administrativen Entlastungen betrifft, anzunehmen? Für den Bundesrat ist es zunächst einmal wichtig, dass anerkannt wird, dass er bereits in der Vergangenheit konsequent eine standortfreundliche Politik verfolgt und dazu namentlich im Steuerbereich substanzielle Entlastungen initiiert hat. Der Bundesrat braucht hier keinen "Marschbefehl" in Form einer Motion, sondern die rasche Verabschiedung der Vorlagen im Abgabenbereich, die er den Räten unterbreitet.
An vergangenen Entlastungen zu nennen sind die Unternehmenssteuerreform II, die Reform der Familienbesteuerung, die Mehrwertsteuerreform, Teil A. Diese Entlastungen geschahen losgelöst von der aktuellen Wirtschaftslage in einer mittel- bis längerfristigen Perspektive. Entsprechend sind im Parlament zurzeit weitere Entlastungsvorhaben hängig, so Vorlagen im Bereich der Emissionsabgabe, der Verrechnungssteuer und der Mehrwertsteuer. Auch sie entsprechen den Anliegen der Motion und werden die im internationalen Vergleich bereits günstige Situation der Unternehmen in der Schweiz bei der fiskalischen Belastung weiter verbessern. Die Entlastungen bei der Emissionsabgabe auf Fremdkapital, Teil der Botschaft zu "Too big to fail", könnten relativ rasch wirksam werden, die Anpassungen bei der Verrechnungssteuer bei zügiger parlamentarischer Beratung auch. Bei der Unternehmenssteuerreform III ist von Bedeutung, welche Entwicklung sie bei den Unternehmensgewinnsteuern auf Stufe Kantone und Gemeinden auslöst. Eine Gewinnsteuersenkung beim Bund sollte höchstens im Rahmen einer fiskalpolitischen Gesamtbetrachtung erwogen werden. In diesem Punkt, bei den Gewinnsteuern des Bundes, will sich der Bundesrat heute ausdrücklich nicht durch diese Motion auf einen bestimmten Entscheid verpflichten lassen.
In Sachen administrative Entlastung hat der Bundesrat am 24. August 2011 den Bericht "Die administrative Entlastung [PAGE 836] von Unternehmen: Bilanz 2007-2011 und Perspektive 2012-2015" gutgeheissen. Er verweist auf zahlreiche bereits umgesetzte und noch kommende Massnahmen, namentlich im Bereich der Bewilligungsverfahren. Wenn heute für die meisten Bewilligungen Behandlungsdauern von 10 respektive 40 Tagen vorgesehen sind, spricht dies für die Güte der staatlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz. Hingegen werden bei E-Government-Lösungen in der Periode 2012-2015 vermehrte Anstrengungen zu unternehmen sein. Hier liegt die Schweiz im internationalen Vergleich zurück. Auch im Punkt der administrativen Entlastung erachtet der Bundesrat eine Motion somit als überflüssig, weil seitens des Bundesrates gehandelt wird.
Die detaillierten Forderungen in der Begründung der Vorstösse der Finanzkommissionen stehen deren Annahme durch den Bundesrat entgegen. Dem Bundesrat ist es wichtig, ohne die Vorgaben in der Begründung der Motionen im Abgabenbereich einen Kurs festlegen zu können, der dem Unternehmensstandort Schweiz dient. Er wendet sich namentlich gegen eine enge Verknüpfung von Finanzpolitik und Währungssituation und plädiert für Kontinuität. In vielfacher Hinsicht hat der Bundesrat auch bereits gehandelt, bei den Abgaben und bei der administrativen Entlastung. Deshalb beantragt er die Ablehnung dieser Motion.
Ich sage meinerseits noch einmal: Die Stossrichtung stimmt, der Bundesrat ist unterwegs, im Parlament sind Vorstösse hängig, die man beschleunigt behandeln kann, und es ist ein Massnahmenpaket für die Jahre 2012 bis 2015 aufgesetzt, das kontinuierliche Politik bedeutet und Entlastung bringen muss.
Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.