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Luginbühl Werner · Ständerat · 2011-09-19

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2011-09-19

Wortprotokoll

Ganz kurz noch etwas zur Vorgeschichte dieser parlamentarischen Initiative: Dieser wurde im Verlaufe des Jahres 2010 durch die vorberatenden Kommissionen beider Räte Folge gegeben. Damit war der Weg frei für eine Gesetzesvorlage. Der Nationalrat hat diese in der Sondersession diesen Frühling behandelt und der Vorlage mit 96 zu 63 Stimmen zugestimmt. Das qualifizierte Mehr für die Lösung der Ausgabenbremse wurde aber mit 98 zu 65 Stimmen knapp verfehlt. Der Ständerat ist - da erinnern Sie sich - entgegen dem Antrag der Mehrheit der WAK in der Sommersession mit 22 zu 15 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Damit ging die Vorlage zurück an die Kommission zur Detailberatung.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 4 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Vizepräsidenten, die Vorlage zu genehmigen. Wir haben in der Kommission nichts mehr an der Vorlage geändert. Auch hat die WAK nicht inhaltlich diskutiert, weil sie die Diskussion hier im Rat noch in allerbester Erinnerung hatte.

Ich will nur die wichtigsten Eckpunkte ganz kurz in Erinnerung rufen. Im Rahmen der Diskussion zur Agrarpolitik 2011 hat ja das Parlament entschieden, die Beiträge an den Viehexport auf Ende 2009 einzustellen. Begründet wurde das damals so, dass der Bundesrat auf die WTO-Bestimmungen hinwies, die diese Beiträge künftig verunmöglichen würden. Da die entsprechenden WTO-Beschlüsse bis heute nicht zustande gekommen sind, wurde die vorliegende parlamentarische Initiative eingereicht: Die Schweizer Bauern erfahren im Wettbewerb mit der EU eine Ungleichbehandlung, da die EU-Länder nach wie vor Beiträge an den Viehexport in Nicht-EU-Länder gewähren. Der Nachteil unseres voreiligen WTO-Gehorsams - um es mit den Worten von Kollege Bieri zu sagen - zeigt sich für unsere Landwirtschaft darin, dass der Viehexport, welcher mengenmässig in den Jahren 2005 bis 2009 noch rund 4000 bis 5000 Stück betrug, im Jahr 2010 auf 555 Stück einbrach.

Vorliegend geht es um die Frage, ob diese Beiträge für die nächsten Jahre, voraussichtlich bis 2013, bis diese Exportbeiträge dann gemäss WTO-Grundsätzen nicht mehr zulässig sind - auch in der EU nicht mehr -, wieder eingeführt werden sollen. Damit hätten unsere Landwirte zwar aufgrund der Kosten und des Währungsumfelds nicht gleich lange Spiesse, aber doch etwas bessere Wettbewerbschancen. Die Rede ist nicht mehr - und das ist noch wichtig - von Beiträgen in der ursprünglichen Höhe der Exportbeiträge, sondern auf einem Niveau von 60 Prozent der Beiträge von 2009. Aus Sicht der Bundesfinanzen ist diese Übung kostenneutral, würden doch die Beiträge von den bestehenden Beiträgen für die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere genommen.

Zusammengefasst: Es gibt eigentlich nur ein Argument für die Wiedereinführung, aber dafür ein sehr stichhaltiges. Die EU zahlt heute diese Beiträge, und das Parlament ist damals bei der Abschaffung davon ausgegangen, dass dies nicht der Fall sein würde.

Noch etwas zum Verfahren - jetzt wird es leicht kompliziert -: Falls der Ständerat die Ausgabenbremse nicht löst und die Vorlage in der Gesamtabstimmung annimmt, gibt es keine Differenzen mehr zwischen den beiden Räten, weil auch der Nationalrat die Ausgabenbremse nicht gelöst hat. Damit hätten beide Räte einen gegenstandslosen Beschluss verabschiedet. Um dies zu verhindern, müsste der Ständerat, falls die Ausgabenbremse nicht gelöst würde, die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen, damit eine Differenz entsteht und die Vorlage noch einmal in den anderen Rat gehen könnte. Ich hoffe, damit ist alles klar.