Hess Hans · Ständerat · 2013-06-06
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-06
Wortprotokoll
Ich habe mich gewundert, als ich das Protokoll der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 5. März 2013 zu Artikel 37 gelesen habe. Dort wird ausgeführt, dass sich die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates für ein Rückkommen auf die Bestimmungen zum Inkrafttreten des Wappenschutzgesetzes ausgesprochen habe, sodass nichts im Wege stehe, dass die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates diese Koordinationsbestimmung übernehmen und dem Rat auch vorschlagen sollte. Wenn ich nun unsere Fahne zu Artikel 37 anschaue, so finde ich keinen Hinweis, dass sich unsere Kommission mit diesem Vorschlag befasst hat.
Die Frau Berichterstatterin hat darauf hingewiesen, dass der Nationalrat mit 99 zu 88 Stimmen den Antrag der Kommission des Nationalrates genehmigt hat, im Wesentlichen nur mit der Begründung, dass mit der Koppelung verhindert werden soll, dass das Wappenschutzgesetz alleine - das heisst im Falle eines Scheiterns der Revision des Markenschutzgesetzes - in Kraft tritt. Ich bin der Meinung, dass das eigentlich komplett falsch ist und dass das Gegenteil richtig ist: Das Wappenschutzgesetz ist unbestritten und kann, wenn das Markenschutzgesetz in der Schlussabstimmung scheitern sollte, vollständig unabhängig in Kraft treten. Hier verknüpft der Nationalrat zwei Vorlagen, die unabhängig voneinander zwei verschiedene Rechtsgebiete regeln. Mit dieser Koppelung verstösst der Nationalrat gegen den Grundsatz der Einheit der Materie, welcher auch hier gelten müsste.
Ich bitte Sie, meinem Einzelantrag hier zuzustimmen. Wir machen nichts Falsches. Der Bundesrat kann ja dann immer noch sagen, wann das Markenschutzgesetz und wann das Wappenschutzgesetz in Kraft treten soll.
Ich bitte Sie daher, meinen Antrag zu unterstützen.