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Bieri Peter · Ständerat · 2013-06-06

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-06

Wortprotokoll

Vorerst herzlichen Dank für die lobenden Worte der Präsidentin an ein Ersatzmitglied.

Ich habe mir überlegt, ob ich die Begründung dieses Minderheitsantrages unter den Titel "Wider den tierischen Ernst" stellen soll. Ich bitte Sie, an unserer ursprünglichen Fassung festzuhalten. Sie scheint mir im Gesamtsystem dieses Artikels, der die Herkunft der Naturprodukte regelt, logischer und sinnvoller.

Worum geht es? Es geht um die Frage, wann ein Produkt, das von einem Tier stammt, als schweizerisch gilt. Beim Fleisch ist gemäss Buchstabe c der Ort massgebend, an dem das Tier den überwiegenden Teil seines Lebens verbracht hat. Bei den anderen Produkten ist es gemäss Buchstabe d der Ort, wo die Aufzucht des Tieres stattgefunden hat. Das ist für mein agronomisches Verständnis doch etwas seltsam. Das will ich Ihnen an drei kurzen, illustrativen Beispielen erklären:

1. Nehmen Sie ein Huhn, das als 18-wöchige Legehenne - etwa zu diesem Zeitpunkt beginnt ein Huhn, Eier zu legen - in die Schweiz eingeführt wird. Die Eier sind gemäss Bundesrat und Nationalrat für die ganze Periode nicht schweizerisch, weil die Aufzucht ja im Ausland erfolgt ist - obwohl die Eier vollumfänglich in der Schweiz produziert werden. Wenn nun aber diese Legehenne am Ende der Legedauer, also nach etwa eineinhalb Jahren, geschlachtet wird, ist das Fleisch dieses Suppenhuhns Schweizer Fleisch, weil Buchstabe c zur Anwendung kommt.

2. Das Gleiche kann ich von einem Lamm berichten, das in die Schweiz kommt: Die hier produzierte Wolle kann das Label "Schweiz" nicht tragen, hingegen ist das Fleisch dieses Tieres schweizerischer Provenienz.

3. Seltsam wäre auch Folgendes: Wenn ein Rind in der Aufzucht während ausgedehnter Sömmerungsperioden auf einer Alp im Vorarlberg oder in den französischen Franches-Montagnes gehalten würde, könnte man die Milch, die dieses Tier ein Leben lang gibt, nicht unter dem Swissness-Label verkaufen, sein Fleisch hingegen könnte als schweizerisch vermarktet werden.

Sie sehen also, die Lösung des Bundesrates und des Nationalrates ist in sich irgendwie nicht konsistent und letztlich auch nicht ganz logisch. Deshalb haben wir Ihnen hier eine einfache Lösung vorgeschlagen, indem wir sagen, dass das Produkt als schweizerisch gelten soll, wenn das Tier auch in der Schweiz gehalten wurde. Es gibt neben der agronomischen Beurteilung also auch aus rechtlicher Sicht gute Gründe, an unserer wohldurchdachten und logischen Formulierung festzuhalten.

Ich habe mir dann noch etwas überlegt - entschuldigen Sie das -, was mich persönlich betrifft: Ich bin nämlich im Kantonsspital Winterthur im Kanton Zürich zur Welt gekommen, habe aber nie behauptet, dass ich deswegen ein Zürcher sei.