Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-06-06
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-06
Wortprotokoll
In der vergangenen Wintersession haben wir in unserem Rat betreffend Industrieprodukte einen Entscheid gefällt, von dem wir in der Mehrheit überzeugt waren, dass er Ziel und Zweck des vorliegenden Bundesgesetzes gerecht wird, nämlich den Wert der Marke Schweiz zu sichern und langfristig zu erhalten. Was am 11. Dezember 2012 richtig war, hat seine Gültigkeit auch heute noch. Die industriellen Produkte gelten auch dann als schweizerisch, wenn mindestens 50 Prozent der [PAGE 438] Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Nachdem der Kompromissvorschlag - 60 Prozent bei den Uhren und 50 Prozent bei den übrigen Produkten - in beiden Räten keine Mehrheit gefunden hat, darf den Letzteren nun nicht einfach ein Schwellenwert von 60 Prozent aufgezwungen werden.
Der Sprung von 50 auf 60 Prozent wird vor allem mit der neuvorgeschlagenen Einrechnung von Forschung und Entwicklung in die Herstellungskosten begründet. Gemäss der im Vorfeld als gültig und aktuell zitierten Studie von 2004 des Bundesamtes für Statistik (BFS) beträgt der Anteil für Forschung und Entwicklung im Durchschnitt in der Schweiz lediglich 2 Prozent. Auf die KMU - das ist für mich ein wichtiger Punkt -, die ja bekanntlich über 99 Prozent aller Unternehmen ausmachen und zwei Drittel aller Arbeitskräfte beschäftigen, entfallen dabei lediglich 16 Prozent aller Forschungs- und Entwicklungskosten. Dies ergibt einen mittleren Anteil von deutlich unter 1 Prozent für die KMU. Konsequent zu Ende gedacht, kommt diese Situation einer nicht zu unterschätzenden Benachteiligung der Klein- und Mittelbetriebe gleich.
Dabei sind aber besonders die kleinen und mittleren Schweizer Unternehmen, die sich auf dem internationalen Markt behaupten müssen, und das sind nicht nur Unternehmen aus der Uhrenindustrie, darauf angewiesen, ihre Produkte mit "Swiss made" bezeichnen zu können. Denn die Produkte dieser Hersteller kennt man in der Regel weit weniger gut als die der grossen internationalen Marken. Deshalb ist es für diese kleinen Hersteller von enormer, ja teils existenzieller Bedeutung, ihren Produkten mit dem Hinweis, dass sie schweizerisch sind, zusätzliche Glaubwürdigkeit zu verleihen. Deshalb ist es für die grosse Zahl unserer kleinen und mittleren Unternehmen und speziell für die dabei betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von grösster Bedeutung, dass das Schutzniveau den branchenspezifischen Bedürfnissen angepasst ist und nicht mit bürokratischen Vorgaben unverhältnismässige Hürden und Kosten verursacht werden. Das Inlanderfordernis von 50 Prozent hat sich seit Jahren bewährt und entspricht auch explizit dem internationalen Standard und dessen Ursprungsregeln.
Die Vorlage, das haben wir in der Wintersession deutlich betont, muss den Standort Schweiz insgesamt stärken und darf ihn nicht ohne Not behindern oder gar schwächen. Aus all diesen Gründen und Überlegungen bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und an unserem Beschluss vom Dezember 2012 festzuhalten.