Germann Hannes · Ständerat · 2013-06-06
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-06
Wortprotokoll
Sie sehen, ich möchte hier eine Ergänzung eingefügt haben, was die Bedeutung des Gesetzes respektive den hier aufgeführten Begriff anbetrifft. Es ist alles unbestritten, was zu den erbrachten Tätigkeiten gehört. Jetzt ist jedoch der Sicherheitsbegriff im Sinne der Verhältnismässigkeit zu präzisieren und etwas einzugrenzen, damit nicht Krethi und Plethi erfasst werden. Zwischen dem Söldnerwesen bzw. den militärischen Leistungen und den traditionellen Sicherheitsdienstleistungen bestehen doch relevante Unterschiede. Traditionelle Überwachungs- und Alarmreaktionsdienstleistungen in Ländern mit intakter Rechtsstaatlichkeit und einer adäquaten Regulierung sollten deshalb nicht unter dieses Gesetz fallen. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf - die Frau Bundesrätin hat es gesagt - wurde der Betrieb von Alarm- und Sicherheitszentralen sinnvollerweise gestrichen.
In gewissen Regionen mit hoher Kriminalitätsrate bieten traditionelle Sicherheitsunternehmen neben der Betreuung der Alarm- und Sicherheitszentralen zudem - und wie gesagt zum Teil gesetzlich vorgeschrieben - einen bewaffneten und unbewaffneten 24-Stunden-Alarmreaktionsservice an. Was bedeutet das nun? Das professionelle Sicherheitspersonal reagiert nur, wenn ein elektronischer Alarm ausgelöst wird. Dies dient primär dazu, den Alarm zu verifizieren und bei Bedarf die Polizei zu alarmieren. Und jetzt müssen Sie gut zuhören, das ist der entscheidende Punkt: Das Personal besitzt keine Befugnisse, es darf bei den Dienstleistungen niemals eine Verhaftung vornehmen, und es darf nichts [PAGE 453] unternehmen, was über die Befugnisse der Bürger in den einzelnen Ländern hinausgeht.
Was haben wir angesichts solcher Bestimmungen hier überhaupt noch darüber hinaus zu regulieren? Da kann man eine saubere Abgrenzung vornehmen. Diese Unternehmen haben keinerlei Kompetenzen, die mit denjenigen der Firmen vergleichbar sind, die für die USA in Afghanistan und in Irak tätig sind. Ich bitte Sie daher, das Gesetz auf das Wesentliche zu fokussieren - das ist unbestritten, Frau Bundesrätin, und das ist auch richtig im Sinne der guten Reputation der Schweiz. Aber auch die Unternehmen, die nicht auf diesen Gebieten tätig sind, haben ein Recht, ihre Reputation zu wahren und nicht mit irgendwelchen Rambotruppen in einen Kodex hineingezwungen zu werden. Das würde Artikel 7 betreffen. Wenn das aus dem Gesetz fällt, kann man es so laufenlassen.
Ich bitte Sie darum, insbesondere der engeren Umschreibung des Begriffes zuzustimmen. Dann kann auch der Zweitrat noch einmal über die Bücher gehen.