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Bieri Peter · Ständerat · 2013-06-06

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-06

Wortprotokoll

Ich möchte zumindest darauf hinweisen, dass Herr Luzius Mader vom Bundesamt für Justiz in der Kommission zu Protokoll gegeben hat, dass man die Frage der Abgrenzung - was betrifft diese Firma aus dem Kanton Schaffhausen, was betrifft sie nicht - klar beantwortet hat. Da haben offenbar, das ist auch protokolliert worden, verschiedene Gespräche stattgefunden. Dass dieses Gesetz gerade die Thematik der Alarmanlagen und der Überwachung der Alarmanlagen nicht betrifft, ist jetzt auch von der Frau Bundesrätin bestätigt worden. Hier greift dieses Gesetz nicht. Ich sehe nicht ein, weshalb man diese sehr spezielle Spezifikation, die diese Firma betrifft, in die Grundbegriffe in Artikel 4 hineinschreiben sollte. Dann müssten wir auch alles andere, was nicht betroffen ist, aber Teil der Tätigkeit einer Firma sein könnte, in die Begriffsdefinition aufnehmen.

Herr Germann, darf ich Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, was im Vorfeld dieser Gesetzgebung mit dieser Firma besprochen wurde? Ich meine - davon ist die Kommission ausgegangen -, dass die wesentlichen Anliegen dieser Firma berücksichtigt werden konnten. Deshalb haben wir diese Spezifikation im Gesetz nicht mehr explizit aufgeführt. Ich bitte Sie, auf diese Ergänzung zu verzichten. Wir können den berechtigten Anliegen dieser Schaffhauser Firma auch ohne Ergänzung Rechnung tragen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.