Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-06-06
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-06
Wortprotokoll
Nach der gewalteten Debatte sind wir uns, glaube ich, einig: Ein Vermummungsverbot ist [PAGE 459] wichtig. Ich bin eine grosse Befürworterin dieses Verbots. Als damalige Polizeidirektorin habe ich ein solches im kantonalen Polizeirecht eingeführt. Es muss sich niemand, der in der Schweiz demonstriert, vermummen, weil wir keine Angst haben müssen, dass wir vom Staat verfolgt werden, wenn wir unsere Meinung äussern. Die Vermummung hat also in der Regel nur das Ziel, dass man sozusagen unbeschadet, unbehelligt Sachbeschädigungen begehen oder eben anderen Menschen schaden kann.
Ich bin aber dennoch nicht der Auffassung, dass diese Motion anzunehmen ist. Wir haben es gehört, und auch in der Argumentation des Bundesrates ist es glasklar gesagt: Eine nationale Gesetzgebung widerspricht der verfassungsmässigen Ordnung in diesem Land. Als Föderalistin bin ich der Meinung, dass die Kompetenzen dort angesiedelt werden sollen, wo die Zuständigkeiten sind und wo man auch die Verhältnisse kennt.
Es ist deshalb nicht wirklich überraschend, dass die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren - diese ist für mich hier wesentlich und nicht der Funktionär eines Beamtenverbands, der vielleicht in einer Fernsehsendung auftritt - auf diese verfassungsrechtliche Ordnung pocht, weil eben auch die Kantonsparlamente in dieser Sache Gesetzgeber sind. Das Polizeirecht in den Kantonen ist auf die jeweiligen Verhältnisse ausgerichtet. Wir sehen ja auch in der Stellungnahme des Bundesrates ganz klar, in alphabetischer Reihenfolge, in welchen Kantonen bereits ein Vermummungsverbot besteht. Die Kantone, die stark betroffen sind, also die Kantone mit städtischen Agglomerationen, sind allesamt erfasst. Es ist so, dass offensichtlich der Kanton Glarus - ich blicke zu meinem Kollegen Jenny - ein solches Verbot nicht kennt. Meines Wissens ist Herr Jenny auch Kantonsrat, wenn ich mich recht erinnere. Ich gehe deshalb davon aus, dass er dort eine Motion einreichen kann, sodass er damit die Schäden im Kanton Glarus reduzieren kann. Die Verhältnisse sind aber, denke ich, schon unterschiedlich: Im Kanton Appenzell Innerrhoden vermummt man sich wahrscheinlich nur an der Fasnacht, während in Bern oder Zürich das Vermummen an den Wochenenden zum Volkssport wird.
Als ehemalige Polizeidirektorin möchte ich Ihnen noch etwas ans Herz legen. Ob Sie das jetzt national, kantonal oder wo auch immer regeln: Es ist eine Frage der Durchsetzung, und es ist eine Frage der Polizeitaktik. Wenn Sie es einfach auf einer anderen Ebene festschreiben - Sie könnten noch einen internationalen Vertrag machen und dort alle einbinden -, ändern Sie überhaupt nichts an der Notwendigkeit, dass das Gesetz eben richtig durchgesetzt werden muss und mit der richtigen Taktik.
Präventiv hat das Gesetz ja null Wirkung, das muss man mal sagen. Sonst würden ja nicht alle in Bern und Zürich oder auch in St. Gallen vermummt auftreten. Eine Wirkung hat nur das Durchgreifen der Polizei, und das sage ich Ihnen auch aus Erfahrung: Am wirksamsten ist, wenn Sie sogenannte Beweissicherungs- und Festnahmeteams der Polizei haben. Das haben wir zum Beispiel in St. Gallen, aber auch Zürich hat das, Bern meines Wissens nicht. Das sind Gruppen von Polizisten, die speziell ausgebildet sind, die Videoaufnahmen machen und die darauf trainiert sind, Störer aus der Gruppe herauszuziehen.
Die Einsatzdoktrin der Polizei hat man damit geändert. Das haben wir auch in St. Gallen gemacht. Es geht nicht mehr darum, hundert Leute zu verhaften und diese nach zwei Stunden wieder freilassen zu müssen, weil man keine Beweise hat. Es geht vielmehr darum, lieber nur zwanzig oder dreissig zu verhaften, denen aber eindrücklich und nachhaltig mit einer sicheren Beweislage etwas nachweisen zu können. Sie haben nicht keine Instrumente! Man muss einfach wollen.
Wenn wir jemanden, der vermummt ist, aus einer Gruppe herausgreifen, jemanden, der noch eine Straftat begangen hat, haben wir nach eidgenössischer Strafprozessordnung nachher eine Festhaltekompetenz von 24 Stunden in den Händen der Polizei. Sie kann also eigenständig 24 Stunden ermitteln. Eigenständig ermitteln während 24 Stunden kann auch der Staatsanwalt. Das heisst, wenn Sie wollen, können Sie jemanden zwei Tage behalten - ohne richterlichen Spruch. Ohne einen Richter! Das machen wir in St. Gallen mit den Hooligans so! Vermummte Hooligans, die aus der Menge herausgefischt werden und Straftaten begangen haben, kommen vor den Schnellrichter und können 48 Stunden festgehalten werden - wenn man will!
Man muss es durchsetzen. Deshalb bin ich der Auffassung, dass es - nebst dem, dass die verfassungsmässige Ordnung zu beachten ist - kein Gesetz braucht. Womit ich mich hingegen einverstanden erklären könnte, wäre Folgendes - das hat mir gestern auch der Motionär gesagt -: Man könnte beispielsweise auf der Ebene des Strafgesetzbuches sagen, dass die Vermummung ein zusätzlicher Straftatbestand sei, der beispielsweise nach dem Landfriedensbruch aufgenommen werde. Das würde das Polizeirecht der Kantone nicht aushebeln. Aber das ist nicht Gegenstand dieser Motion. Mit dieser Motion wird ein Vermummungsverbot insgesamt gefordert, nicht eine Änderung des Strafgesetzbuches oder eine Bestrafung der Vermummung im Strafrecht.
Frau Bundesrätin Sommaruga könnte die Variante, dass man neben dem Polizeirecht noch einen Straftatbestand im Strafgesetzbuch einführt, vielleicht mit den Kantonen diskutieren. Dagegen hätte ich nichts. Aber das hier ist nicht die richtige Ebene.