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Killer Hans · Nationalrat · 2013-06-11

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-11

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative von Kollege Poggia hat zum Ziel, für urbane, also dichtbesiedelte Gebiete ein Verkehrsregulierungssystem zu ermöglichen, das nur Verkehrsteilnehmern die Benützung öffentlicher Strassen erlauben würde, die zusätzliche Gebühren bezahlt haben. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat an ihrer Sitzung vom 26. März dieses Jahres eine Diskussion zu diesem Vorstoss geführt und die parlamentarische Initiative deutlich abgelehnt.

Der Diskussion vorangegangen war eine Berichterstattung zu einer Studie für Road-Pricing, die das Bundesamt für Strassen (Astra) im Auftrag des Bundesrates gemacht hatte. Gemäss dem Direktor des Astra sind verschiedene Systeme untersucht worden. Der Bericht, so hat man gehört, liege aber zurzeit im Gefrierfach und solle auch dort bleiben. Bezüglich Umweltbelastung und Lärm habe die Entwicklung der Fahrzeugtechnologie, so dieser Bericht, viele Probleme gelöst. Für ein Zonen-Pricing seien unsere Städte klar zu klein. Die Erfahrungen von London und Stockholm hätten klar gezeigt, dass solche Systeme einen hohen Aufwand erfordern und eine geringe Wirkung haben. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis sei ungünstig, obwohl jene Städte um ein Vielfaches grössere Zonen geschaffen haben, als das bei uns möglich wäre. Ausserdem würden gemäss den Legislaturzielen des Bundesrates Überlegungen für ein flächiges System angestellt.

In der Diskussion in der KVF wurde einmal mehr darauf hingewiesen, dass der Individualverkehr schon heute stark mit Abgaben belastet sei und dass ein zusätzliches Abgabesystem unsoziale Auswirkungen hätte. Die Kommissionsmehrheit sieht im Verdrängen oder Verbannen der individuellen Mobilität aus den Kerngebieten die Gefahr des Attraktivitätsverlustes für unsere Städte. Nach geltender Gesetzesbasis haben die Städte und Gemeinden heute schon Möglichkeiten für Verkehrsberuhigungen wie Begegnungszonen oder Ähnliches.

Das Einführen von punktuellem Road-Pricing ist aus Sicht der Mehrheit bei uns nicht sinnvoll, weil die dafür vorgesehenen Gebiete, im Vergleich zur Grösse der als Beispiel genannten ausländischen Städte, für die Schaffung von zusätzlichen Gebührenzonen klar zu klein seien. Ausserdem würden solche Teilzonen später der Schaffung eines flächigen Systems im Weg stehen. Dabei wurden aber bereits auch Vorbehalte zu flächigen Systemen angebracht; diese würden dazu führen, dass zusätzliche Abgaben von den Verkehrsteilnehmern zu erheben wären.

Aufgrund der genannten Gründe hat die Kommission mit der klaren Mehrheit von 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die Minderheit sieht in der Möglichkeit zur Schaffung von punktuellen Road-Pricing-Zonen eine Lösung zur Bewältigung der hohen Verkehrsaufkommen in den urbanen Räumen. Sie ist der Meinung, dass die Städte die Entscheidungen betreffend die Schaffung solcher Zonen selber treffen sollten. Es könnten damit auch Erfahrungen für die spätere Einführung eines flächendeckenden Systems gesammelt werden. Es gehe aus Sicht der Minderheit nicht darum, zusätzliche Mittel von den Automobilisten abzuschöpfen, sondern es würde die Möglichkeit geschaffen, lenkend auf das Verkehrsaufkommen in diesen Gebieten Einfluss zu nehmen und die Lebensqualität zu erhalten.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen empfiehlt Ihnen also mit einer klaren Mehrheit, der parlamentarischen Initiative zur Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine ausnahmsweise Einführung von Road-Pricing in urbanen Gebieten keine Folge zu geben.