Markwalder Christa · Nationalrat · 2013-06-11
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-11
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt uns, in Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe l eine neue Bestimmung einzufügen, wonach zehn Jahre nach dem Ende eines Tätigkeitsverbots oder eines Kontakt- oder Rayonverbots die DNA-Profile gelöscht werden sollen. Nun hat Natalie Rickli dies zum Anlass genommen, das ganze DNA-Profil-Gesetz insofern zu ändern, als künftig nicht mehr der Grundsatz gelten soll, dass DNA-Daten nach einer gewissen Zeit gelöscht werden. Vielmehr soll der Grundsatz gelten, dass DNA-Daten auf ewig gespeichert bleiben, ausser in vier Fällen, nämlich dann, wenn eine Person als Täter ausgeschlossen werden kann, wenn ein Freispruch erfolgt, wenn jemand stirbt oder wenn das Verfahren eingestellt wird. Das DNA-Profil-Gesetz sieht eben gerade mit einer abgestuften Kaskade vor, wann DNA-Profile gelöscht werden können. Wir haben es bereits in der Debatte gehört: DNA-Profile sind besonders sensible Personendaten, und deshalb ist es auch aus rechtsstaatlicher Sicht angezeigt, dass DNA-Profile nach einer bestimmten Frist, auch je nach Schwere des Vergehens oder Verbrechens, wieder gelöscht werden können. Dies sollte auch im Interesse der Mehrheit dieses Rates sein.
Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen.