Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2013-06-11
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-11
Wortprotokoll
Die Minderheit will in Artikel 294 Absatz 1 die Strafandrohung bei Missachtung des Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbots erhöhen. Der Bundesrat schlägt die Regelung vor, als Maximalstrafe sei eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zu verhängen.
Diese Strafandrohung ist zu erhöhen, damit ein Täter möglichst davon abgehalten wird, sich den Opfern, die es ja mit solchen Verboten zu schützen gilt, zu nähern. Deshalb schlagen wir Ihnen bei dieser Regelung eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Auch dies ist im Prinzip noch wenig, wenn wir wissen, dass eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu 24 Monaten möglich ist. Auch hier wieder: Ein Täter, der ein Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot erhält, gilt als gefährlich für die Personen, denen er bereits einmal Schaden zugefügt hat. Auch mit unserer Erhöhung ist nicht garantiert, dass sich ein Täter den Opfern nicht mehr nähert, aber die Hürde ist höher, weil er weiss, dass es Konsequenzen hat. [PAGE 915]
Die vom Bundesrat vorgeschlagene und von der Mehrheit der Kommission mitgetragene Regelung hat jedoch keinerlei abschreckende Wirkung.