Vogler Karl · Nationalrat · 2013-06-11
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-11
Wortprotokoll
Ich habe es bereits im Rahmen der vorangegangenen Debatte gesagt: Die paulianische Anfechtung dient dazu, missbräuchliche Vermögensverschiebungen zugunsten der Gläubiger zu korrigieren. Häufig werden bei einem drohenden Konkurs die letzten Vermögenswerte noch aus dem Unternehmen [PAGE 910] genommen und an einen "sicheren Ort" verbracht. Auf diese Weise werden die Gläubiger geschädigt.
Die Praxis zeigt, dass es sehr wenige paulianische Anfechtungen gibt, das vor allem auch deshalb, weil dazu risikoreiche und kostenaufwendige Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen und auch erhebliche Beweisschwierigkeiten bestehen. Mit den jetzt vorliegenden Vorschlägen des Bundesrates sollen in Übereinstimmung mit dem Ständerat wichtige prozessuale Hindernisse beseitigt werden. So soll die Bekämpfung des Missbrauchs effektiver ausgestaltet werden. Vor allem wird mit der Beweislastumkehr auch eine präventive Wirkung erreicht: Wer weiss, dass er bei einer Vermögensübertragung die Beweislast trägt, handelt vorsichtig.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, was Artikel 286 Absatz 3 und Artikel 288 Absatz 2 SchKG betrifft, den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zuzustimmen.