Huber Gabi · Nationalrat · 2013-06-11
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-11
Wortprotokoll
Ich beantrage das Gegenteil der Vorrednerin. Mit der Formulierung der Mehrheit wird die Solidarhaftung im Falle eines Betriebsübergangs bei Insolvenz im Sinne und unter den Voraussetzungen des geltenden Absatzes 3 von Artikel 333 OR ausgeschlossen. Damit wird eine Sanierungshürde vermieden. Andernfalls müsste der Erwerber mit einer Belastung starten, denn die Höhe der ungedeckten Forderungen ist im Zeitpunkt der Übernahme in der Regel noch nicht bekannt, was eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Investoren hat. Damit wird am Ende auch den Arbeitnehmenden, denen es ja um die Arbeitsplatzsicherheit geht, kein Gefallen getan. Es kommt dazu, dass offene Lohnforderungen bei einem Konkurs des Arbeitgebers für die letzten vier Monate vor der Konkurseröffnung durch die Insolvenzentschädigungen abgedeckt sind. Die Forderungen der Arbeitnehmer profitieren zudem auch vom Konkursprivileg im Gesetz. Mit dieser Solidarhaftung würde quasi noch eine zusätzliche Bevorzugung installiert.
Der Ständerat sieht das übrigens inzwischen auch so; er hat der Fassung der Mehrheit immerhin mit 21 zu 13 Stimmen zugestimmt.
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion ersuche ich Sie, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.