Rytz Regula · Nationalrat · 2013-06-11
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2013-06-11
Wortprotokoll
Jedes Jahr sterben in der Schweiz 120 Menschen an den Folgen einer Asbestvergiftung. Auch Schweizer Firmen stehen in der Kritik. So hat ein Turiner Gericht die ehemaligen Besitzer der Eternit Italien AG 2012 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Strafmass gegen Stephan Schmidheiny wurde vom Berufungsgericht Anfang Juni auf 18 Jahre erhöht. Die Altlasten dieses traurigen Kapitels der Industriegeschichte sind also noch lange nicht beseitigt. Die gesundheitsschädigende Wirkung von Asbest wurde lange verleugnet und abgestritten.
In der Schweiz gilt erst seit 1990, nach langem Ringen und auf Druck der Gewerkschaften und der Arbeitsmedizin, ein Asbestverbot. 80 Prozent der Liegenschaften, konkret über eine Million Gebäude, wurden vor 1990 gebaut. Bei all diesen Gebäuden muss man damit rechnen, dass asbesthaltige Materialien verbaut wurden. Asbest ist die Regel und nicht die Ausnahme, sagt das Bundesamt für Gesundheit. Damit wird klar: Die Sanierung des Gebäudeparks birgt grosse Risiken und muss mit grösster Sorgfalt angegangen werden.
Die tripartiten Organe der Arbeitssicherheit nehmen das Thema heute sehr ernst. Die generellen Pflichten der Arbeitgeber und der Behörden sind im Bundesgesetz über die Unfallversicherung geregelt. Sehr wichtig sind auch die Sorgfaltspflichten in der Bauarbeitenverordnung.
Alles bestens, könnte man deshalb sagen, doch es gibt immer noch gravierende Lücken:
1. Asbestsanierungen sind sehr teuer und erhöhen den Zeitdruck. Heute werden für Bauarbeiten oft fixe Termine mit Konventionalstrafen vereinbart. Gemäss Bauarbeitenverordnung müssen Arbeiten im Notfall sogar eingestellt werden. Es besteht deshalb die Gefahr, dass unter Zeitnot ein Auge zugedrückt wird. Die Konsultation eines Katasters bereits vor dem Start eines Projektes würde es ermöglichen, die Sanierungen und die Offerten besser zu planen und die Risiken des Zeit- und Kostendrucks zu reduzieren. [PAGE 923]
2. Die Schulung der Projektleiter, Fach- und Bauleute ist für die korrekte Sanierung bei Asbestmaterialien von entscheidender Bedeutung, kann aber unter dem Regime der Personenfreizügigkeit nicht ohne Weiteres umgesetzt werden. 60 Prozent der Fachkräfte auf dem Bau stammen aus dem Ausland, zum Teil sind es auch entsandte Arbeitnehmende; sie haben nicht notwendigerweise die vorgeschriebenen Schulungen und Ausbildungen absolviert. Es braucht deshalb zusätzliche Instrumente, um die Wachsamkeit zu fördern und Baufirmen sowie Bauherren und Bauherrinnen möglichst frühzeitig auf Asbestrisiken hinzuweisen.
Ein Kataster, wie ihn die von mir übernommene parlamentarische Initiative Teuscher vorschlägt, kann diese Lücken schliessen. Der Kataster erhöht den Informationsstand über Asbest und ermöglicht es den Bauherren, die Risiken ihrer Liegenschaften bereits vor dem Start einer Sanierung besser zu kennen. In Frankreich z. B. besteht sogar die Pflicht, bei jedem Verkauf eines Gebäudes das Ergebnis einer Asbestanalyse vorzulegen. So weit wollen wir nicht gehen, wir schlagen eine pragmatische Lösung vor und knüpfen an frühere Lösungen an. Bis Mitte der Achtzigerjahre hat das Buwal einen nach Kantonen geordneten Kataster mit Gebäuden erstellt, die mit Spritzasbest belastet sind. Heute werden auf der Meldestelle der Suva nur noch die Daten zu konkreten Asbestsanierungen gesammelt, die Daten zu den Gebäuden hingegen werden nicht mehr weitergeführt.
Nur vorbildliche Liegenschaftseigentümer wie der Bund investieren heute in die Risikoanalyse. Das Bundesamt für Bauten und Logistik wendet seit 2006 eine Weisung zur Erfassung von Asbestvorkommen in zivilen Bundesbauten an. Erfasst werden nicht nur Asbestvorkommen in Sanierungsvorhaben, sondern auch Kenntnisse über stille Vorkommen ausserhalb eines Sanierungsprojektes. Im Kataster des Bundes werden auch Informationen über weitere gesundheitsschädigende Baustoffe gesammelt, z. B. über PVC.
Genau diese Möglichkeit würde die parlamentarische Initiative Teuscher bieten. Sie würde ein Kataster ermöglichen, in dem vorhandene Informationen gesammelt würden, ohne präventive Erhebungen auszulösen. Der Kataster würde es auch ermöglichen, dass weitere riskante Baustoffe, auch zukünftige gefährliche Baustoffe, festgehalten würden, sodass vor einer Sanierung alle Risiken einbezogen und gezielt reduziert werden können.
Ich bitte Sie, diesem pragmatischen und sehr sinnvollen Vorgehen im Interesse der Gesundheit der Arbeitnehmenden und der Menschen, die in diesen Gebäuden wohnen, zuzustimmen.