Baader Caspar · Nationalrat · 2001-09-26
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-26
Wortprotokoll
Die Kommission hat die Problematik des Systemwechsels im Rahmen des Antrages Gysin Hans Rudolf diskutiert und den Antrag abgelehnt. Die Minderheit I (Gysin Hans Rudolf) verlangt ein Wahlrecht, das bis 2020 dauert bzw. während zwölf Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes, d. h. ab 1. Januar 2008. Herr Lustenberger unterbreitet uns jetzt einen Vermittlungsantrag, welcher ein Wahlrecht bis im Jahr 2012 vorsieht. Die Kommission war eigentlich aus grundsätzlichen Überlegungen gegen ein solches Wahlrecht. Einerseits bedeutet es einen grossen administrativen Aufwand für die Kantone, weil während dieser Übergangsfrist zwei Besteuerungsmodelle nebeneinander geführt werden müssen, und andererseits belaufen sich die Kosten dieser Übergangslösung auf einen Betrag in der Grössenordnung von 250 bis 300 Millionen Franken. Die Kosten sind also relativ beträchtlich.
Daher beantragt Ihnen die Kommission, der Minderheit Raggenbass zu folgen, das heisst dem Entwurf des Bundesrates.