Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-14
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat im Sommer letzten Jahres diese Motion eingereicht, die für die Neuausrichtung des Asylwesens sehr wichtig ist. Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat diesen Auftrag mit Überzeugung angenommen hat, weil das eine gute Grundlage ist, um ein Problem zu lösen.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine strategische Reserve an Asylunterkünften bereitzustellen. Das hat den Zweck, dass man die Unterbringung von Asylsuchenden, wenn es einen raschen und starken Anstieg von Asylgesuchen gibt, sichergestellt hat. Zur Steuerung der Reserve ist eine Liste mit verfügbaren Unterkünften zu erstellen, die dann periodisch überprüft und allenfalls auch angepasst wird.
Der Bundesrat teilt die Ansicht des Nationalrates, dass wir die durchschnittliche Verfahrensdauer im Asylwesen letztlich nur dann wesentlich senken können, wenn der Bund Asylsuchende, die keine Aussicht auf ein Bleiberecht in der Schweiz haben, in eigener Zuständigkeit behält und sie nicht auf die Kantone verteilt. Das ist ja die wesentliche Ausrichtung. Unser Ziel ist deshalb, dass wir über möglichst viele Asylgesuche bereits in den Verfahrenszentren des Bundes entscheiden und anschliessend die Personen, die nicht auf unseren Schutz angewiesen sind, wegweisen können.
Sie erinnern sich: Wir haben am 21. Januar 2013 eine nationale Asylkonferenz mit allen Kantonen durchgeführt. Bund und Kantone haben dort gemeinsam beschlossen, im Rahmen der Neustrukturierung des Asylwesens die Unterbringungskapazitäten des Bundes deutlich zu erhöhen. Das macht eben die Schaffung neuer Verfahrenszentren nötig. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich die Kantone und der Bund darauf geeinigt, unter Einbezug des Schweizerischen Städteverbandes und des Schweizerischen Gemeindeverbandes bis Ende 2013 die Standorte der künftigen Verfahrenszentren zu bestimmen.
An der Asylkonferenz konnte noch ein anderes wichtiges Resultat erzielt werden, indem man beschlossen hat, dass die Verbundpartner Bund und Kantone die gemeinsame Unterbringungsstruktur schwankungstauglich gestalten; das ist ihr Wesen. Die Kantone haben entschieden, den Bund bei der Suche nach geeigneten zivilen oder militärischen Anlagen zu unterstützen. Somit haben sich die Kantone auch klar dazu bekannt, sich im Sinne der Motion an der Bildung der Reservestruktur zu beteiligen.
Die Unterbringung von Asylsuchenden, das wissen wir alle, ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Der Bund muss aber zuerst über genügend Betten in den ordentlichen Strukturen verfügen, bevor er überhaupt eine zusätzliche Reserve aufbauen kann. Zum jetzigen Zeitpunkt verfügt der Bund über keinerlei Unterbringungsreserven; es ist mir wichtig, darauf hingewiesen zu haben. Deshalb müssen die Kantone vorläufig sämtliche Schwankungen der Asylgesuchszahlen auffangen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Bund nicht nur die ordentliche Struktur aufbaut, sondern jetzt schon eine vorsorgliche Reserve plant. Wir wollen nicht, dass die Kantone weiterhin alleine das Schwankungsrisiko tragen müssen.
In Ihrer Kommission wurde die Frage gestellt, was die Schaffung der Reservekapazitäten kosten werde. Wir werden uns bemühen, wir werden alles dafür tun, dass wir hier so wirtschaftlich wie möglich vorgehen. Aber es ist auch klar, dass die Umsetzung der Motion zusätzliche Kosten verursachen wird. Genaue Zahlen können wir im Moment noch nicht nennen, aber anhand der Kosten, die aktuell für die Notzentren anfallen, gehen wir davon aus, dass eine gutkonzipierte und auch gutbewirtschaftete Reservehaltung insgesamt sicher billiger und auch nachhaltiger ist als die Notfallmassnahmen, wie wir sie heute zum Teil haben, z. B. in Unterkünften, in Hotels oder mit der Ad-hoc-Umnutzung von militärischen Anlagen. So viel zur Ausgangslage.
Ich danke der Kommission für die Unterstützung, und ich danke für die Annahme der Motion.