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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-03-14

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-14

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat, dass er bereit ist, die Motion anzunehmen. Ich weiss natürlich aufgrund meiner früheren Funktion und auch aufgrund von Kontakten zu Frauenhäusern und Opferhilfestellen, dass Artikel 55a StGB, der sich ja mit der häuslichen Gewalt befasst, ohnehin einer Evaluation unterzogen wird. Ich bin auch dankbar dafür, denn es gibt rund um diesen Artikel verschiedene Fragen, auch die Frage, wieweit es sich bewährt hat, diesen Straftatbestand als Offizialdelikt zu verfolgen.

Die Motivation für meine Motion ist die, dass ich erfahren habe - es handelt sich um die Aussagen von Staatsanwälten -, dass bei Verfahren wegen häuslicher Gewalt die Tendenz besteht, die Verfahren provisorisch einzustellen. Diese Einstellung der Verfahren erfolgt nicht etwa, weil dies im Interesse des Opfers ist, sondern weil die Behörden, laut Angaben der Staatsanwälte, so am wenigsten Aufwand und Arbeit haben. Die Untersuchungen im Rahmen von häuslicher Gewalt sind ja sehr aufwendig: Die Einvernahmen sind aufwendig, die ganze Beweislage ist nicht immer klar. Das führt zur Tendenz, Verfahren, die einmal provisorisch eingestellt worden sind, nach sechs Monaten definitiv einzustellen, wenn sich das Opfer nicht mehr meldet.

Man könnte - das wäre meine Absicht - Artikel 55a Absatz 2 StGB so ändern, dass nach Ablauf der sechsmonatigen Frist das Opfer nochmals angehört werden muss. Ich sage auch zuhanden der Materialien klar: Ich möchte den Entscheid darüber, ob die Strafverfolgung weitergeht, nicht dem Opfer überbürden; das wäre sicherlich falsch. Es war ja eine Errungenschaft dieses Artikels, dass man diesen Entscheid von Amtes wegen fällt. Aber es ist natürlich keine Errungenschaft, wenn die Verfahren sehr häufig einfach eingestellt werden.

Es ist heute so, dass das Verfahren sehr oft eingestellt wird, wenn es nicht nochmals zu einem aktenkundigen Ereignis kommt, das heisst, wenn in einem Verfahren wegen häuslicher Gewalt, das sowieso schon hängig ist, die Polizei nicht nochmals intervenieren muss. Das führt natürlich dazu, dass die Täter oft nicht bestraft werden. Es ist dann auch bei einem weiteren Vorfall wegen häuslicher Gewalt nicht aktenkundig, dass eine Person schon einmal auffällig war. Es geht mir also darum, dass die langjährige Gewaltspirale unterbrochen werden kann, denn sehr oft ist es leider so, dass Fälle nicht nochmals aktenkundig werden, dass die Opfer schweigen, dass sie unter dieser Situation leiden.

Man muss sich auch bewusst sein - ich habe die Polizeiliche Kriminalstatistik 2011 konsultiert -, dass es 2011 im Rahmen der häuslichen Gewalt zu 28 vollendeten Tötungsdelikten und zu 66 versuchten Tötungsdelikten gekommen ist. Es besteht also ein massgebliches Risiko für Frauen, dass eine solche Gewaltspirale tödlich enden kann. Es kann ja nicht sein, dass Verfahren gegen Täter eingestellt werden, nur [PAGE 189] weil die Staatsanwaltschaft vielleicht nicht daran arbeiten will und das Opfer halt inaktiv ist und sich nicht mehr meldet.

Ich bin froh, Frau Bundesrätin, dass Sie bereit sind, diese Motion entgegenzunehmen. Es geht mir wirklich darum, das Leid von gewaltbetroffenen Menschen zu lindern und die Strafverfolgung des Staates auch durchzusetzen. Ich war ja lange Justizdirektorin. Effizienz ist ja gut, aber der Strafverfolgungsanspruch des Staates hat Vorrang, zumal man sich hier auch im Bereich eines Offizialdeliktes befindet.