Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-03-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-03-14
Wortprotokoll
Sie wissen, dass der Bundesrat im Stadium der Vorprüfung jeweils noch nicht Stellung zu Standesinitiativen nimmt. Nachdem Ihre Kommission jetzt doch mit einer sehr deutlichen Mehrheit von 9 zu 3 Stimmen beantragt, der ersten Tessiner Initiative Folge zu geben, möchte ich Ihnen einfach kurz die Haltung des Bundesrates in Bezug auf die Vergrösserung des Bundesratskollegiums in Erinnerung rufen.
Es wurden verschiedene Argumente für eine Vergrösserung des Bundesratskollegiums von sieben auf neun Mitglieder genannt. Einmal wurden die Aufgaben angesprochen. Es ist in der Tat so - ich glaube, man darf das sagen -, dass sich die Aufgaben für die Mitglieder des Bundesrates seit der Gründung des Bundesstaates doch beträchtlich verändert haben. Ich glaube, ich übertreibe nicht, wenn ich sage: Sie sind nicht weniger geworden. Es wurden die innenpolitischen Anforderungen erwähnt, aber natürlich hat sich auch die internationale Vernetzung massiv verändert. Es ist heute für unser Land absolut zentral, dass die Mitglieder des Bundesrates international gut vernetzt sind. Ich verbringe praktisch jeden Monat einen Tag in Brüssel. Die Schweiz ist ja ein assoziierter Staat von Schengen/Dublin, und die Schengen/Dublin-Mitgliedstaaten treffen sich eben jeden Monat in Brüssel. Es ist ein Privileg für die Schweiz, dort dabei zu sein. Wir können zwar nicht mitstimmen, aber wir können mitdiskutieren, uns einbringen und Kontakte knüpfen - das ist eine Chance. Aber es ist klar: Während dieses Tages, den ich in Brüssel verbringe, ruht die Arbeit in der Schweiz nicht. Das sind Belastungen, die sicher zugenommen haben. Die Aufgaben haben sicher beträchtlich zugenommen - ich glaube, man darf das sagen -, und zwar qualitativ und quantitativ. Nur: Die Tage haben immer noch 24 Stunden.
Es ist deshalb sicher gerechtfertigt, sich zu überlegen, ob und wie man das Bundesratsgremium oder die Mitglieder des Bundesrates entlasten kann. Es ist auch zu sagen: Wenn ich im Ausland bin, habe ich mindestens zwei Ansprechpartner, also Minister, die für die Aufgaben, die ich habe, zuständig sind; meistens sind es drei. Das zeigt, dass die gleiche Arbeit auf mehrere Köpfe oder mehrere Hände verteilt ist.
Wenn Sie eine echte Entlastung des Bundesrates wollen, müssen Sie die Anzahl seiner Mitglieder verdoppeln. Wenn man sagt, man müsse die Aufgaben auf mehr Hände verteilen - es gäbe Gründe dafür: Es gibt x Staaten, die nicht [PAGE 175] grösser sind als die Schweiz und die die Aufgaben auf viel mehr Hände verteilt haben -, ist zumindest infrage gestellt, ob die Aufstockung von sieben auf neun Mitglieder die Entlastung bringt, die einige von Ihnen wünschen.
Nun ist es aber einfach so, dass unser Regierungssystem mit der Konkordanz und mit dem Kollegialsystem eine ganz spezielle Funktionsweise hat, die ich auch im Ausland immer wieder erklären muss: fünf Parteien in einem Gremium, das unser Land regieren soll. Das ist wirklich etwas ganz Einmaliges, etwas Einzigartiges. Es ist ein Gremium mit fünf Parteien, die sich vom Grundsatz her politisch nicht einig sind, auch nicht einig sein sollen und nicht einig sein wollen. Es ist ein Gremium, das sich immer wieder zusammenraufen muss. Es muss, je nach Sachgeschäft, immer wieder andere Mehrheiten finden. Das ist unsere Konkordanz.
Ich glaube, dass ein solches Gremium nur funktionieren kann, wenn Übersichtlichkeit besteht und wenn es innerhalb des Gremiums eine sehr grosse Verbindlichkeit gibt. Sonst kann das Kollegialsystem nicht funktionieren. Es ist klar, dass mit fünfzehn Mitgliedern eine solche Art der Kollegialität nicht mehr zu handhaben wäre. Mit neun Mitgliedern wäre sie sicher noch zu handhaben. Ich sage Ihnen das, um aufzuzeigen, dass Sie die wirkliche Entlastung wahrscheinlich nicht mit einer Aufstockung von sieben auf neun Mitglieder bewirken können. Wenn Sie den Bundesrat hingegen massiv aufstocken, können Sie diese Art von Kollegialität und diese Art von Konkordanzregierung nicht mehr aufrechterhalten. Das wollte ich Ihnen zu bedenken geben.
Wenn es mehr darum geht, dass man mit neun anstatt sieben Mitgliedern eine bessere Vertretung der italienischen Schweiz in der Landesregierung hätte, dann bitte ich Sie, nicht zu vergessen, dass die Bundesverfassung schon heute verlangt, dass bei den Bundesratswahlen die regionalen und sprachlichen Aspekte berücksichtigt werden. Da sind natürlich Sie als Wahlbehörde gefordert. Sie haben es in der Hand, den regionalen und sprachlichen Minderheiten im Bundesrat einen angemessenen Platz zu verschaffen. Dazu braucht es keine neue Verfassungsbestimmung. Wenn man die Statistik seit der Gründung des Bundesstaates anschaut, kann man immerhin sagen, dass die regionalen und sprachlichen Minderheiten im Bundesrat insgesamt eigentlich gut vertreten waren.
Ich weiss, das beruhigt jetzt diejenigen Minderheiten, vor allem die sprachlichen, nicht, die nun lange nicht mehr im Bundesrat vertreten waren. Aber noch einmal: Das haben eigentlich Sie, das hat die Bundesversammlung in der Hand; es liegt in der Verantwortung der Bundesversammlung, dafür zu sorgen. Deswegen die Bundesverfassung zu ändern ist eigentlich nicht nötig.
Das waren die Überlegungen des Bundesrates zu dieser Standesinitiative, die ich Ihnen noch mitteilen wollte.
[VS]