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Joder Rudolf · Nationalrat · 2012-09-10

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-10

Wortprotokoll

Die Entwürfe 1 bis 3 dieser Vorlage haben, wie bereits mehrfach erwähnt worden ist, eine sehr, sehr lange Vorgeschichte. Die Geschichte dieser Vorlage begann am 19. Dezember 2001, als die Botschaft vom Bundesrat verabschiedet wurde. Im März 2004 beschloss der Nationalrat Rückweisung. Diesem Entscheid schloss sich der Ständerat drei Monate später an. Im Oktober 2010 beantragte der Bundesrat selber, die Vorlage sei abzuschreiben.

Es geht hier genau um das Gegenteil eines politischen Schnellschusses. Während Jahren hat man in verschiedenen Gremien zahlreiche Aspekte und Varianten einer Staatsleitungsreform intensiv diskutiert und geprüft. Das Ziel war, die politische Führung des Bundesrates zu stärken, den Bundesrat von Verwaltungsaufgaben zu entlasten und die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Diese Ziele können mit dieser Vorlage offensichtlich nicht erreicht werden. Auch der Bundesrat steht nicht mehr hinter seiner eigenen Vorlage und verlangt deren Abschreibung. Damit ist die Vorlage gestorben.

Fazit: Das Geschäft ist politisch nicht mehrheitsfähig, und die Vorlage ist politisch nicht überlebensfähig. Daraus sollten wir heute die Schlussfolgerung ziehen, einen Schlussstrich machen und entsprechend dem Antrag der Kommissionsmehrheit die Vorlagen 1 bis 3 abschreiben.

Bei den Vorlagen 4 und 5 geht es um das zweijährige Bundespräsidium. Die SVP-Fraktion lehnt dieses ab. Wenn wir das Bundespräsidium auf zwei Jahre ausdehnen, gibt es in Zukunft zwei Arten von Bundesrätinnen und Bundesräten, nämlich die, welche Präsident werden, und die, die nicht Präsident werden. Es entsteht ein interner Machtkampf, und es werden Allianzen geschmiedet. Wir erreichen damit genau das Gegenteil einer Stärkung des Kollegiums. Das wollen wir von Anfang an verhindern. Zudem stellt sich für das Parlament die Frage, nach welcher Zauberformel dann diese Präsidentinnen und Präsidenten für zwei Jahre gewählt werden sollten.

Im Weiteren gilt es zu bedenken, dass ein zweijähriges Präsidium die Tendenz fördert, eher länger im Amt zu bleiben, was nicht in jedem Falle dienlich ist. Schliesslich sagte Frau Bundesrätin Sommaruga in der Kommission selber, dass sie auf europäischer Ebene oftmals bereits die amtsälteste Vertreterin sei. Dies zeigt, dass auch bei den ausländischen Gesprächspartnern häufig Wechsel stattfinden. Damit entfällt auch das Argument der notwendigen Konstanz.

Ich bitte Sie, auf die Vorlagen 4 und 5 nicht einzutreten. Die SVP-Fraktion lehnt auch die Erhöhung der Zahl der Bundesratsmitglieder ab. Die Begründung dazu haben die Kommissionssprecher bereits in hervorragender Weise geliefert.