Müller Walter · Nationalrat · 2012-09-10
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-10
Wortprotokoll
Die vorliegende Botschaft bezieht sich einerseits auf die Übernahme der Verordnung Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Schengen-Raum, kurz IT-Agentur. Andererseits geht es um eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat im Hinblick auf den Abschluss einer Zusatzvereinbarung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, in der die Modalitäten der Beteiligung der Schweiz an der Agentur genauer festgelegt werden sollen. Die Beteiligung der assoziierten Staaten an der Agentur bedingt den Abschluss einer solchen Vereinbarung.
Mit dieser Verordnung wird das langfristige Betriebsmanagement des Visa-Informationssystems und von Eurodac sowie, zu einem späteren Zeitpunkt, des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) von der Europäischen Kommission auf die Agentur übertragen. Später könnte die Agentur auch mit der Entwicklung anderer IT-Systeme im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht beauftragt werden, sofern das durch einen neuen Rechtsakt der EU begründet ist. Im Rahmen ihrer Aufgaben wird die Agentur insbesondere Entscheidungen fällen, die direkte, namentlich finanzielle und technische Auswirkungen auf die Schweiz haben können. Sie wird aber über keine rechtsetzenden Kompetenzen verfügen.
Die Verordnung der EU zur Schaffung dieser IT-Agentur ist eine Weiterentwicklung von Schengen/Dublin. Dieses Abkommen ist dynamisch, und die Schweiz hat sich damit grundsätzlich verpflichtet, die künftigen Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands zu akzeptieren. Der Beschluss der Bundesversammlung, der uns mit der vorliegenden Botschaft des Bundesrates zur Genehmigung unterbreitet wird, untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum, weil die durch den Notenaustausch zu übernehmende Verordnung wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthält.
Zur Behandlung in der Kommission: Eintreten war nicht bestritten. Damit war aber dann der Konsens mit der bundesrätlichen Vorlage erschöpft. Das betrifft insbesondere Artikel 2 der Vorlage, wo der Bundesrat einen Blankocheck für die Verhandlungen mit der EU verlangt. Weder die finanziellen Auswirkungen noch die Stimm- und Mitentscheidungsrechte sind klar respektive geregelt. So liegt seitens der EU noch kein formelles Verhandlungsmandat vor, weil die EU gewisse Schwierigkeiten mit den Vorstellungen der Schweiz und der anderen assoziierten Staaten hat, was die Mitentscheidungsrechte, die Stimmrechte der Vertreter der assoziierten Staaten in den Organen der IT-Agentur anbelangt.
Die Beratung in der Kommission hat noch mehr offene Fragen als die Botschaft selber ergeben. Insbesondere sind auch die Risiken bei den IT-Projekten nicht genügend eingegrenzt. Welche finanziellen Überraschungen diesbezüglich möglich sind, hat die jüngste Vergangenheit genügend aufgezeigt. Unter diesen Voraussetzungen hat die Kommission dem Rückweisungsantrag mit 13 zu 7 Stimmen zugestimmt. Er verlangt Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, zuerst die finanziellen, technischen und weiteren Auswirkungen auf die Schweiz abzuklären bzw. auszuhandeln.
Im Namen der Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und anschliessend der Rückweisung an den Bundesrat zuzustimmen.