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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2012-09-10

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-10

Wortprotokoll

Ich übernehme die Motion Simoneschi-Cortesi. Nach wie vor gibt es unerklärbare Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau, dies so sehr, dass selbst die "NZZ am Sonntag" den Missstand im Vorfeld der Debatte über das zusätzliche Legislaturziel kritisierte. Wir haben im Mai die Legislaturziele mit dem Ziel der Förderung der Gleichstellung ergänzt. Wir haben nun die Möglichkeit, hier einen klaren Akzent zu setzen.

Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Bundesverfassung verankert. 1988 wurde das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann eingerichtet. Seit Juli 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft, welches insbesondere jegliche Form der Diskriminierung im Bereich der Erwerbsarbeit verbietet. Umso störender ist es, wenn 16 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Frauen trotz gleicher Qualifikation nach wie vor finanziell schlechtergestellt werden. Diese Diskriminierung ist schlicht inakzeptabel und führt auch längerfristig zu einer Schlechterstellung der Frau. Ich denke ganz besonders und bewusst an die tiefere AHV-Rente, an die tiefere Rente aus der zweiten Säule und somit an die schlechtere finanzielle Absicherung des Alters.

Der Diskriminierungstatbestand wird sowohl vom Bundesrat als auch von der Wirtschaft anerkannt. Dagegen getan wird aber sehr wenig. Nach wie vor verdienen Frauen im öffentlichen Sektor rund 17 Prozent und im Privatsektor rund 24 Prozent weniger als Männer. Selbst wenn nicht die gesamte Lohndifferenz auf eine Diskriminierung zurückzuführen ist, bleibt gemäss der Studie, die vom Bundesamt für Statistik in Auftrag gegeben wurde, ein Diskriminierungseffekt von knapp 10 Prozent.

Notabene: Der private Sektor beschäftigt zu 43,5 Prozent Frauen - ohne Frauen ginge nichts in der Privatwirtschaft. Die Lohnunterschiede haben sich nicht verringert, im Gegenteil, seit 2008 sind sie wieder grösser geworden.

Die Motionärin schlägt vor, dass analog zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ein Kontrollmechanismus eingeführt wird, um Ungleichbehandlungen und Lohndiskriminierungen festzustellen. Dieser Schritt ist nun mehr als nur angebracht, denn wir müssen feststellen, dass es kaum möglich sein wird, auf sozialpartnerschaftlicher Ebene das Ziel der Lohngleichheit zu erreichen. Vor einigen Jahren haben sich zwar die Sozialpartner dazu entschlossen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um die Beseitigung von Lohnungleichheit voranzutreiben. Der initiierte Lohngleichheitsdialog kann leider nicht als Erfolg bezeichnet werden. Der Bundesrat versprach 2009, dass er eine Evaluation des Lohngleichheitsdialoges vornehmen würde. Wir wissen aber seit der Diskussion zur Legislaturplanung, dass der Bundesrat diese Evaluation vertagen will und erst nach Ende dieser Legislatur durchführen wird. Dies hätte zur Folge, dass wir nochmals warten müssten. Das heisst, dass die Frauen zwanzig Jahre nach der Verankerung des Diskriminierungsverbotes im Gleichstellungsgesetz nach wie vor warten müssten und vom Wohlwollen einzelner Unternehmen abhängig wären. Ich erinnere daran, dass am Lohngleichheitsdialog lediglich 24 Unternehmen beteiligt sind. Es braucht nun weitere Schritte - und [PAGE 1281] zwar bereits in dieser Legislatur -, um auch dem neuverankerten Legislaturziel näher zu kommen.

Ich lade Sie ein, diese Motion anzunehmen, damit wir endlich einen Schritt weiterkommen.