Suter Marc F. · Nationalrat · 2001-09-26
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Es geht hier um das Bausparen und um die Frage, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen der Bausparvertrag abgeschlossen werden kann. Ich befürworte dieses neue Institut, stosse mich aber an der Altersgrenze von 45 Jahren, nach der der Abschluss eines Bausparvertrages nicht mehr möglich sein soll.
Wenn Sie gegen Quoten sind, sollten Sie sich eigentlich auch gegen diese Altersguillotine wenden. Ich sehe nicht, welche Argumente nach der Logik des Bausparens dagegen sprechen, dass eine Person, die über 45 Jahre alt ist, einen Bausparvertrag abschliesst, der es dieser Person ja ermöglicht, bis zum Eintritt ins Rentenalter ihre Ersparnisse in Form einer Immobilie anzulegen.
Ich finde, gerade im Hinblick auf das Alter ist das Anlegen des Geldes in selbstgenutztes Wohneigentum sinnvoll und sicher. Eine Immobilie zu besitzen, die das Dach über dem Kopf auch bis ins hohe Alter sichert, ist eine gute Sache. Es gibt sehr viele Gründe, weshalb eine Person erst nach dem 45. Altersjahr dazu kommt, erstmals Grundeigentum zu erwerben. Ich glaube zwar nicht, dass es sich hier um sehr viele Personen handeln wird, weil ja die erstmalige Erwerbung als Voraussetzung definiert ist, aber es gibt sicher etliche Fälle, die nun nicht in den Genuss dieses Bausparens kommen würden. Das finde ich ungerecht. Wenn man A sagt, soll man auch B sagen und nicht eine Altersbegrenzung einführen, die letztlich willkürlich ist.
Nach meinem Antrag würde die Altersbegrenzung auf 55 Jahre hinaufgesetzt. Ich denke, dass diese Altersbegrenzung Sinn macht, immer im Verhältnis zum Rentenalter, das ja mit 65 Jahren neu auch für Frauen eingeführt wird, falls die AHV-Revision so durchgeht, wie sie auf dem Schlitten [PAGE 1238] ist. Wenn also jemand bis zum 55. Altersjahr den Bausparvertrag abschliesst, läuft die Maximalfrist von zehn Jahren ab 55. Altersjahr bis zum Altersrücktritt mit 65 Jahren. Mir scheint, das ist eine Logik, die man nachvollziehen kann und die mehr Sinn macht als das 45. Altersjahr.
Ich bitte Sie also, diese zu tiefe Altersbegrenzung von 45 Jahren aufzuheben, wenn Sie Ja zum Bausparvertrag sagen. Überlegen Sie sich das. Ich denke, die Mehrheit der Ratsmitglieder hat die Altersgrenze von 45 Jahren schon überschritten. Sie können sich also selber überlegen, wie Sie das in Ihrem eigenen Fall gestalten würden und ob Sie wirklich finden, dass Sie zum "alten Eisen" gehören, das keinen steuerprivilegierten Bausparvertrag mehr abschliessen darf.