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Stamm Luzi · Nationalrat · 2012-09-10

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-10

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, beim Status quo zu bleiben, also keine Änderung vorzunehmen. Beim Bundesstrafgericht in Bellinzona stellt sich die Frage, ob man eine volle Rechtsmittelinstanz, also eine volle Überprüfung, über dem Gericht haben sollte oder einführen müsste, bevor man ans Bundesgericht geht oder indem man ans Bundesgericht geht, aber in diesem Fall müsste das Bundesgericht alles noch einmal voll prüfen können. Die Minderheit beantragt Ihnen, wie eben angetönt, dass wir das nicht einführen, sondern dass wir beim Status quo bleiben.

Wir haben dieses System erst vor ganz Kurzem geschaffen. Die ganze Systematik mit dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ist relativ neu, die Strafprozessordnung ohnehin. Die Minderheit findet, es gebe keinen Grund, das jetzt gerade wieder zu ändern. Ich gebe zwar zu: Wenn man das materielle Strafrecht einerseits und das Strafprozessrecht andererseits anschaut, sieht man, dass wir vor Kurzem diverse Mängel eingeführt haben, die wir nach Auffassung der SVP möglichst schnell wieder rückgängig machen sollten. Wir beantragen in gewissen Fällen beim Strafrecht und Strafprozessrecht, dass man es nach Kurzem schon wieder ändert. Aber hier in diesem Fall vertritt die Minderheit die Meinung, dass man das geschaffene System beibehalten sollte.

Es trifft zwar zu, wie die Kommissionsvertreter gesagt haben, dass jetzt neu, in erster Linie mit der Strafprozessordnung, der zweistufige Rechtsmittelweg als Normalfall bezeichnet wird. Es trifft zu: Wenn Sie Straffälle im Kanton haben, muss alles durch eine Instanz voll überprüft werden, bevor es dann zur rechtlichen Prüfung ans Bundesgericht geht. In dem Sinne ist es richtig, dass wir bei diesen Fällen, die in Bellinzona behandelt werden, atypische Fälle haben, denn nach dem Bundesstrafgericht in Bellinzona kann man nur beschränkt beim Bundesgericht überprüfen. Das Bundesgericht kann bekanntlich nur die rechtliche Prüfung vornehmen, es kann aber nicht das Tatsächliche voll überprüfen. Das macht aber nach Auffassung der Minderheit insofern nichts, als wir keine offensichtlichen Missstände haben; wir haben nichts, wo sich gezeigt hätte, dass wir einen Missstand geschaffen haben. Die Mehrheit ist nach unserer Auffassung einfach zum Schluss gekommen, dass die eingeführte Regelung falsch ist.

Wir haben keinen Anlass, sofort wieder eine Änderung vorzunehmen. Es ist zwar richtig, Herr Kommissionssprecher, [PAGE 1276] im Motionstext ist es noch nicht enthalten, wie das dann gemacht werden soll, ob man z. B. sogar Bellinzona-intern eine neue Instanz kreieren soll, ob man ein neues Berufungsgericht irgendwo sonst in der Schweiz schaffen soll oder ob man beim Bundesgericht in Lausanne alles noch einmal überprüfen lassen soll. Aber kurz: Die Minderheit beantragt Ihnen, beim eben geschaffenen System, beim Status quo zu bleiben, also die Motion abzulehnen.

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