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preparatory:AB 1464

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-21

Wortprotokoll

Nur drei kurze Bemerkungen:

1. Ich glaube, der Begriff "Wiedergutmachung" ist ein schlechter Wegweiser, um diese Probleme anzugehen. Wir [PAGE 1184] sollten diese Fragen sachlich und nüchtern angehen, ganz abgesehen davon, dass wir dazu einen Volksentscheid haben. Volksentscheide sind richtig und entsprechend umzusetzen und nicht durch irgendetwas anderes "wiedergutzumachen".

2. Die Kommission hat nicht gesagt, dass diese drei Initiativen die Lösung des Problems darstellen. Wir beantragen Ihnen, Folge zu geben, damit die Fragen in dieser Stossrichtung geprüft werden. Herr Dettling hat hier auch darauf hingewiesen, dass noch sehr viele Fragen zu klären und zu diskutieren sind. Wir werden dann sehen, zu welcher Lösung wir schlussendlich kommen.

3. Bezüglich der angeblich flüchtigen Arbeit unserer Kommission: Ich möchte zum Steuerharmonisierungsgesetz doch sagen, dass es uns auch klar ist, dass es primär um die formelle Steuerharmonisierung geht. Die Stossrichtung im Steuerharmonisierungsgesetz geht dahin, im Steuerbereich in der Schweiz endlich eine gewisse Harmonisierung zu erreichen. Der Vorstoss des Kantons Aargau geht aber in eine andere Richtung. Er geht in Richtung einer Disharmonisierung. Von daher scheint es mit durchaus richtig und auch berechtigt, wenn man die Frage der Steuerharmonisierung hier auch mit diskutiert. Das haben wir in der Kommission sehr gründlich getan; eine Zusammenfassung finden Sie in unserem Bericht.

Ich habe darauf hingewiesen: Materiell geht es auch um die Rechtsgleichheit, um die Besteuerung beweglichen und unbeweglichen Vermögens und um die ungleiche Besteuerung von selbst genutztem Wohnraum und vermieteten Wohnungen, z. B. in Mehrfamilienhäusern und dergleichen.

Das sind die Gründe, warum wir die Stossrichtung der Standesinitiative Aargau nicht unterstützen. Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission zuzustimmen.