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Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-09-19

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-09-19

Wortprotokoll

Die Verfassung gibt die Ziele der schweizerischen Landwirtschaftspolitik vor. Wir Grünen sind daran interessiert, dass dieser vielseitige Leistungsauftrag auch umgesetzt wird. Wir wollen gesunde und gute Lebensmittel, eine sichere Versorgung und eine Produktion, die sich sozial, ökologisch und ökonomisch sehen lassen kann und die eine Entwicklung auch in den Berggebieten ermöglicht. Die Vorlage des Bundesrates ist ein Schritt in diese Richtung. Die Fraktion der Grünen tritt darauf ein und lehnt den Nichteintretens- sowie den Rückweisungsantrag der Minderheiten Aebi Andreas und Rösti ab.

Die Vorlage enthält zur Hauptsache eine Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Tierbeiträge werden abgeschafft, neue Zahlungstöpfe wie Landschaftsqualität, Biodiversität, Ressourcenschonung und Produktionssysteme werden eingeführt. Dazu kommen Allerweltsbeiträge für Kulturland und Versorgungssicherheit. Daran entzündet sich nun politischer Widerstand, es wird ein Gegensatz zwischen sogenannt produzierender Landwirtschaft und der Erfüllung des Verfassungsauftrags behauptet. Das halten wir Grünen für konstruiert. Rund 85 Prozent der Direktzahlungen haben einen direkten Bezug zur Produktion, über 70 Prozent davon einen sehr engen. Die AP 2014-2017 wird nicht von Ökozahlungen bestimmt - wir Grünen sagen: leider!

Wir begrüssen die Streichung der bisherigen Tierbeiträge ausdrücklich. Das dient Mensch und Natur und namentlich der Berglandwirtschaft, was letztlich wiederum dem Tourismus nützt. Es ist eine sinnvolle, wirtschaftlich einträgliche Änderung.

Die Kritik der Grünen setzt auf der anderen Seite an: Die Simulation der Auswirkungen in zehn Kantonen zeigt, dass nur etwa 20 Prozent der Direktzahlungen in Biodiversität, Landschaftsqualität und Produktionssysteme fliessen. Auch lässt die Simulation keinen Trend zum Biolandbau erkennen, für Produktionsbeiträge im Bereich Bio ist bloss 1 Prozent der Direktzahlungen vorgesehen. Das wollen wir ändern.

Weiter sind im Gesetz keine Umweltziele verbindlich bestimmt und keine Etappenziele festgelegt. Auch das wollen wir Grünen in der Detailberatung verbessern - die Landwirtschaftspolitik des Bundesrates ist noch nicht im grünen Bereich.

Das ist anders möglich und anders nötig. Das überarbeitete Direktzahlungssystem würde es erlauben, vermehrt ökologische Leistungen zu unterstützen. Dies findet in der Bevölkerung gute Akzeptanz, und es würde auch den Einkommen der Bauernschaft dienen. Der Widerstand des Schweizerischen Bauernverbands dagegen ist objektiv gesehen verkehrt. In der Botschaft zeigt der Bundesrat eindrücklich die ökologischen Probleme auf. Konkret muss die Landwirtschaft substanziellere Beiträge an die Klimapolitik leisten sowie Wasser und Boden strikter schonen - Stichwörter sind Stickstoff und Phosphor -, zudem erfordert das Tierwohl mehr Beachtung.

Kein Verständnis haben wir Grünen, wenn die Limiten bei den Direktzahlungen aufgehoben werden. Das führt zu einer Umverteilung von kleinen und mittleren Betrieben zu Grossbetrieben im Betrag von jährlich rund 35 bis 40 Millionen Franken. Dieses Geld fehlt bei der Kompensation der ins Gesetz aufgenommenen Verkäsungszulage. Wir sind dafür, die Direktzahlungslimiten nicht aufzuheben. Damit lassen sich im Interesse aller Bauern die jährlich nötigen 30 Millionen Franken für die Kompensation beim Käse aufbringen.

Beim Finanzrahmen treten wir Grünen für eine Höhe gemäss Bundesrat ein, wollen die finanziellen Mittel aber etwas anders verteilen: weniger für Versorgungssicherheit und Kulturlandschaft, mehr für die Förderung und Unterstützung konkreter Leistungen im Allgemeininteresse. Die zu wenig zielorientiert gestalteten Töpfe schaffen eher Anreize für eine wenig ressourcenschonende Produktion, und mit 35 Prozent wären sie immer noch eher zu hoch dotiert.

Zusammengefasst: Wir Grünen sind mit der Weiterentwicklung einverstanden und stimmen der Höhe des Finanzrahmens gemäss Antrag des Bundesrates zu, wollen aber eine andere Aufteilung.

Bei den zusätzlich traktandierten Vorstössen bitten wir Sie, in allen Teilen den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu folgen.