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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2012-09-19

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-09-19

Wortprotokoll

Die Agrarpolitik 2014-2017 ist eine weitere Etappe zur Weiterentwicklung der Landwirtschaftspolitik. Die Grundlage für diese Weiterentwicklung bildet der Landwirtschaftsartikel 104 in der Bundesverfassung. Insbesondere sollen mit der neuen Vorlage folgende Verfassungsziele angestrebt werden:

1. Die Landwirtschaft soll nachhaltig und auf den Markt ausgerichtet sein.

2. Sie soll einen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung leisten.

3. Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft sollen gefördert werden.

4. Die Landwirtschaftspolitik soll einen Beitrag zur Erhaltung der dezentralen Besiedelung leisten.

Den konkreten Anstoss zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik haben Vorstösse aus dem Parlament gegeben. Zum einen war dies die Motion 09.3973 der WAK-SR, welche einen Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems und bis Ende 2011 eine Botschaft zur Änderung des Direktzahlungssystems verlangte. Weiter verlangte die Motion Bourgeois 09.3612 eine Qualitätsstrategie in der Schweizer Landwirtschaft, und die parlamentarische Initiative Bourgeois 08.457 forderte die Verankerung der Ernährungssouveränität im Landwirtschaftsgesetz. Und schliesslich forderte die Motion von Siebenthal 08.3194, in einer nächsten Reformetappe Massnahmen vorzuschlagen, um einen Selbstversorgungsgrad von 60 Prozent zu sichern.

Diese Anliegen aus dem Parlament werden in der aktuellen Etappe zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik aufgenommen. Unter Ernährungssouveränität ist nicht nur die landwirtschaftliche Produktion zu verstehen, sondern vielmehr das Produktionsergebnis der ganzen Wertschöpfungskette im Ernährungssektor. Die Ernährungssouveränität beinhaltet die ernährungspolitische Selbstbestimmung. Dieser Grundsatz steht auch in Zusammenhang mit dem Erreichen eines Selbstversorgungsgrades von 60 Prozent durch die einheimische Produktion gemäss der Motion von Siebenthal. Bei der Qualitätsstrategie steht die Zusammenarbeit innerhalb der ganzen Ernährungskette im Zentrum, mit dem Ziel, eine hohe Qualität für Schweizer Nahrungsmittel zu erreichen, um ihre Positionierung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu verstärken.

Konkreter Handlungsbedarf besteht auch bei der Milchwirtschaft. Seit der Aufhebung der Kontingentierung ist die produzierte Milchmenge in der Schweiz stark angestiegen. Gleichzeitig fand ein Trend zu fettarmen Milchprodukten und zu Standardisierungen bei der Konsummilch statt. Dies führte zu grossen Überschüssen bei Butter und Milchpulver. Der Bundesrat schlägt daher vor, dass im Landwirtschaftsgesetz minimale Regelungen bei den Milchkaufverträgen über Menge und Preis vorzusehen sind. Bei den Selbsthilfemassnahmen möchte eine Kommissionsminderheit im Gesetz ein verpflichtendes Eingreifen des Bundesrates in der Allgemeinverbindlichkeit bei Beschlüssen der Branchenorganisationen festschreiben. Eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission hat sich im Weiteren für die Verankerung der Verkäsungszulage von 15 Rappen pro Kilogramm verkäste Milch und der Siloverzichtszulage von 3 Rappen pro Kilogramm im Gesetz ausgesprochen.

Das Kernstück dieser Vorlage ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Die Direktzahlungen sind eines der zentralen Elemente der Agrarpolitik. Sie haben seit Anfang der Neunzigerjahre laufend an Bedeutung gewonnen. Das heutige Direktzahlungssystem hat sich bewährt, aber bezüglich Zielausrichtung der Anreize und Effizienz besteht in verschiedener Hinsicht ein Verbesserungspotenzial. Bei den allgemeinen Direktzahlungen sind die Zahlungen teilweise [PAGE 1496] nicht an die geeigneten Bezugskriterien gebunden, was Fehlanreize verursacht. Das Grundproblem liegt jedoch darin, dass der Bezug zwischen den einzelnen Direktzahlungsinstrumenten und den angestrebten Zielen oft unklar ist. Neu wird jetzt jede gemeinwirtschaftliche Leistung gemäss Artikel 104 der Bundesverfassung mit einem spezifischen Direktzahlungsinstrument gefördert. Folgende Beiträge sind dafür vorgesehen: Kulturlandschaftsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge, Landschaftsqualitätsbeiträge, Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge und Übergangsbeiträge.

Die Bezeichnung der Instrumente ist so gewählt, dass deren primäre Zielsetzung zum Ausdruck kommt. Für die Berechtigung zum Bezug von Direktzahlungen gelten auch beim neuen System Eintritts- und Begrenzungskriterien. Auch bleibt der ökologische Leistungsnachweis Grundvoraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen.

Die verschiedenen Beiträge verfolgen folgende Ziele:

Mit Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Offenhaltung der Kulturlandschaft gefördert. Sie sollen eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen sicherstellen und so insbesondere in Gebieten und Lagen mit klimatischen oder topografischen Erschwernissen den Waldeinwuchs verhindern. Sie sind unterteilt in einen Zonenbeitrag für die Offenhaltung des Kulturlandes, einen Hangbeitrag, einen Alpungsbeitrag und einen Sömmerungsbeitrag.

Mit Versorgungssicherheitsbeiträgen soll die Produktionskapazität aufrechterhalten werden. Das ist wichtig, um bei mittel- und langfristigen Engpässen die Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Die Ausgestaltung der Versorgungssicherheitsbeiträge war in der Kommission umstritten. Von der Produzentenseite wird eine Aufstockung der Mittel für die Versorgungssicherheit gefordert, während Wirtschafts- und Umweltschutzkreise der Lösung des Bundesrates den Vorzug geben und mehr Mittel für die Biodiversität und Landschaftsqualität einsetzen möchten.

Mit den Biodiversitätsbeiträgen soll die biologische Qualität verstärkt gefördert werden, indem stärker nach Qualitätsstufen differenziert werden soll und die Beiträge für qualitativ wertvolle Flächen erhöht werden sollen. Biodiversitätsbeiträge sollen neu auch im Sömmerungsgebiet ausgerichtet werden.

Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen soll die Vielfalt der Kulturlandschaften gefördert und dem Verlust der Landschaftsvielfalt entgegengewirkt werden. Es sollen in Zukunft auf regionale Initiative hin qualitative Landschaftsleistungen gezielt unterstützt werden. Die Kantone erhalten die Möglichkeit, in eigener Initiative Landschaftsentwicklungsziele und Massnahmen festzulegen. Es ist vorgesehen, dass sich die Kantone an diesen Beiträgen mit 20 Prozent beteiligen müssen.

Mit den Produktionssystembeiträgen sollen die heutigen, bewährten Programme in diesem Bereich weitergeführt werden. Sie setzen sich zusammen aus einem Beitrag für gesamtbetriebliche Produktionsformen, z. B. Biolandbau, einem Beitrag zur Förderung teilbetrieblicher Produktionsformen in der Pflanzen- und Tierproduktion, z. B. Extenso, und dem neu vorgesehenen Beitrag für eine graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion sowie den bestehenden Tierwohlbeiträgen im Rahmen der Programme BTS und Raus.

Als zusätzliches Element sollen Ressourceneffizienzbeiträge eingeführt werden. Damit soll auf nationaler Ebene die nachhaltige Nutzung der für die landwirtschaftliche Produktion benötigten Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft und der effiziente Einsatz von Produktionsmitteln gefördert werden.

Schliesslich sollen die Betriebe mit den Übergangsbeiträgen beim Systemwechsel unterstützt werden. Die mit dem neuen Direktzahlungssystem verursachten Umverteilungen lassen sich so reduzieren. Damit kann man einen sozialverträglichen Übergang zum neuen System besser gewährleisten.

Eine Minderheit Aebi Andreas stellt einen Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage. Eine Minderheit Rösti stellt den Antrag, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, dem Ziel der Versorgungssicherheit und damit der produzierenden Landwirtschaft eine grössere Bedeutung beizumessen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Stossrichtung der Vorlage des Bundesrates stimmt, sie beantragt Ihnen daher, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Der Nichteintretensantrag wurde in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen, der Rückweisungsantrag mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Wir müssen im Verlauf der Debatte auch zur Abschreibung von Vorstössen Stellung nehmen, so zur Abschreibung der Standesinitiative Bern 09.324, "Bewahrung der Ernährungssouveränität", sowie der parlamentarischen Initiative Bourgeois 08.457, "Ernährungssouveränität". Diese Anliegen sind jetzt im Landwirtschaftsgesetz aufgenommen. Daher beantragt Ihnen die Kommission, diese Vorstösse abzuschreiben, und zwar mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Von Kollege Bourgeois ist aber ein Einzelantrag eingereicht worden, der eine Abschreibung seiner parlamentarischen Initiative verhindern möchte.

Dann geht es noch um die Standesinitiative Jura 10.336, "Langfristige Erhaltung des Nationalgestüts". Auch deren Anliegen wurde im Landwirtschaftsgesetz aufgenommen. Die Kommission ist daher der Meinung, dass diese Standesinitiative abgeschrieben werden kann.

Wir haben in der WAK der parlamentarischen Initiative Joder 11.483, "Mehr Planungssicherheit, tiefere Kosten und weniger Bürokratie für die Landwirtschaft", keine Folge gegeben. Diese Initiative strebt eine längere Planungsperiode an, nämlich von zwölf Jahren statt von vier Jahren. Dieser Initiative wurde in der WAK mit 16 zu 9 Stimmen keine Folge gegeben. Die Begründung lautet, dass die Planungsperiode von zwölf Jahren in der Landwirtschaft zu lange ist, dass man flexibler agieren können muss und dass die heutige Regelung gut ist, weil auch der Zahlungsrahmen jeweils alle vier Jahre beschlossen werden muss. Eine Minderheit der Kommission wünscht aber eine längere Planungsperiode.

Dann haben wir noch zwei Motionen, auch aus der WAK. Die Motion 12.3665 betrifft den Milchmarkt. Bezüglich Milchmarkt soll geprüft werden, ob dieser europaweit geöffnet werden könnte. Das betrifft Milch und Milchprodukte und nicht nur Käse. Diese Motion wurde von der WAK mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Annahme empfohlen. Der Antrag des Bundesrates lautet auch auf Annahme der Motion. Ebenso wurde von der WAK die Motion 12.3666 zum Importsystem Fleisch eingereicht. Diese verlangt, dass zu prüfen sei, ob das Importregime für Fleisch und der Zollschutz überprüft werden sollten und allenfalls auch reduziert werden sollten. Auch diese Motion wurde von der WAK angenommen, mit 12 zu 7 Stimmen, und der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Darüber bleibt noch abzustimmen.

Eine letzte Bemerkung: Wir hatten in der WAK auch eine Petition der Europäischen Kooperative Longo Mai, "Zukunft säen - Vielfalt ernten", zu behandeln. Ich möchte Ihnen das Resultat der Verhandlung der WAK bekanntgeben: Diese Petition wurde besprochen, und die Kommission hat diese Petition zur Kenntnis genommen und beschlossen, ihr keine weitere Folge zu geben. Damit ist diese Petition erledigt.