AB 14643
Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Hier geht es um die zentrale Frage beim Systemwechsel, nämlich die Ersterwerberunterstützung. Das ist wirklich absolut zentral, und ich erinnere Sie daran, dass wir einen verfassungsmässigen Auftrag zur Eigentumsförderung haben. Mit diesem Artikel können wir neue Eigentümer gewinnen und entsprechend das Eigentum fördern. Ich bitte Sie daher im Namen der CVP-Fraktion, der Minderheit, die auf meinen Namen lautet, aber eben bekanntlich in der Kommission die Mehrheit war, zu folgen.
Es ist zwar richtig, dass Ausfälle in der Grössenordnung von gut 200 Millionen Franken prognostiziert sind. Es ist auch richtig, dass das der grösste Kostenpunkt beim Systemwechsel ist. Aber es ist auch der absolut zentrale Punkt, und daher darf die Ersterwerberunterstützung auch etwas kosten. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass der durchschnittliche Eigenmietwert, bei 60 Prozent gerechnet, bei 14 000 Franken liegt; bei 100 Prozent gerechnet sind es 20 000 Franken. Wenn wir diese Beträge in den Rahmen der verschiedenen Anträge stellen, so sind wir der Auffassung, dass mein Minderheits- bzw. Mehrheitsantrag eine ausgewogene Lösung darstellt, mit der man die Ersterwerber tatsächlich finanziell unterstützen kann.
Die bundesrätliche Lösung geht eindeutig zu wenig weit. Ich verweise auch auf einen "NZZ"-Artikel und einen Artikel im IFF Forum für Steuerrecht von Herrn Amonn. Er hat dort mit Berechnungsbeispielen dargelegt und meines Erachtens treffend aufzeigen können, dass die bundesrätliche Lösung eindeutig zu wenig weit geht und der Ersterwerberunterstützung zu wenig Rechnung trägt.
Auf der anderen Seite haben wir die Minderheit I, die bei 20 000 Franken angesiedelt ist. Diese 20 000 Franken wären zwar verfassungsmässig noch im Rahmen gemäss Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Das Bundesamt für Justiz hat zum einen festgestellt, dass 20 000 Franken das Höchste sei, was noch zulässig wäre. Es hat sich zum anderen auch dahingehend geäussert, dass eine zehnjährige Übergangsfrist noch mit der Verfassung in Einklang stünde - was darüber hinausgehe, sei verfassungswidrig. Hier sind wir in einem Entscheidungskonflikt.
Ich möchte Ihnen vonseiten der CVP-Fraktion beliebt machen, der Minderheit bzw. der Mehrheit zu folgen.