Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2012-09-19
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2012-09-19
Wortprotokoll
Ich habe es vorhin im Eintretensvotum unterlassen, wie die Kollegen auch, meine Interessenbindungen offenzulegen. Das möchte ich nachholen: Ich habe keine.
Ich vertrete hier die Minderheit II, welche bei Artikel 2 Absatz 4 den Grundsatz der Ernährungssouveränität aus dem Gesetz streichen will. Der Antrag dieser Minderheit wurde mit 11 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Die Minderheit II will darauf verzichten, den Begriff "Ernährungssouveränität" im Gesetz zu verankern, dies schlicht und einfach darum, weil darunter jede und jeder etwas anderes versteht. Die Initianten orientieren sich am politischen Konzept der Via Campesina, Herr Nationalrat Schelbert hat das Konzept bereits ausführlich erläutert. Dieses Konzept geniesst grosse Unterstützung von Umwelt- und Agrarallianz und von vielen Parteien. Im Verlaufe der parlamentarischen Diskussionen hat sich aber gezeigt, dass zum einen die internationale Solidarität mit den Kleinbauern im Süden vollständig verlorengegangen ist und dass sich zum andern eine Definition durchgesetzt hat, welche vonseiten der Bauernverbandsvertreter genährt wurde. Diese versteht unter Ernährungssouveränität einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad und missbraucht das ursprüngliche Konzept, um den hohen Agrarschutz aufrechtzuerhalten, Marktöffnungen abzulehnen, Stützungsniveaus aufrechtzuerhalten und Forderungen nach weiteren Zahlungen zu rechtfertigen.
Das bedauern wir. Die internationale Solidarität ist offensichtlich verlorengegangen. Die Minderheit II ist daher der Auffassung, dass der Gesetzgeber darauf verzichten sollte, unklare Begriffe ins Gesetz aufzunehmen. Sie möchte auch in Erinnerung rufen, dass die Landwirtschaft auf Verfassungsstufe verankert ist und die Ernährungssouveränität im Sinne der Via Campesina in Artikel 104 der Bundesverfassung weitgehend abgedeckt wird.
Ich komme zum Antrag der Minderheit II bei Artikel 5: Hier werden die Einkommen geregelt. Die Minderheit I beantragt hier, alle drei Bereiche der Nachhaltigkeit aufzunehmen. Es sollen nicht nur im sozialen, sondern auch im ökonomischen und ökologischen Bereich Ziele definiert werden. Diese sind zwar in der Bundesverfassung verankert, im Gesetz aber ungenügend aufgenommen. Zudem soll gemäss Minderheit II eine Abgrenzung vorgenommen werden zwischen den gemeinwirtschaftlichen Leistungen, welche vom Bund entschädigt werden, und den Leistungen, welche dem Unternehmertum zuzurechnen sind. Dies aus folgenden Gründen:
Aus Sicht der Minderheit II kann die Zielsetzung dieses Gesetzes nicht das Einkommen einer Branche sein. Das Einkommen stellt eine resultierende Grösse dar, welche sich aber nicht nur dank der Massnahmen dieses Gesetzes, sondern auch mithilfe weiterer Bestandteile ergibt.
Bei einer konsequenten Neuausrichtung der Agrarpolitik darf es nicht mehr um eine pauschale Einkommenssicherung gehen; Kernziel muss es sein, dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen von der Landwirtschaft adäquat erbracht werden können. All diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden sowieso nur erbracht, wenn sich damit ein einigermassen angemessenes Einkommen erzielen lässt. Die Logik der Direktzahlungen ist also das Gegenteil der Logik dieses Absatzes und im Widerspruch zum übrigen Gesetzestext formuliert. [PAGE 1512]
Der Bund hat die Direktzahlungen so auszurichten, dass die gemeinwirtschaftlichen Ziele erreicht werden. Die Aufgabe, sich an der Ökologie und am Markt auszurichten, gibt uns die Bundesverfassung vor.
Die Minderheit II will bei Artikel 5 das geltende Recht mit einer neuen Fassung ersetzen und in diese die eben erwähnten Grundsätze für nachhaltiges Wirtschaften aufnehmen. Es handelt sich um eine kleine Minderheit. Die Kommission hat bei Artikel 5 zwar klar Handlungsbedarf erkannt, konnte sich aber auf keinen Antrag einigen. Wir möchten daher Hand zu einer Kompromisslösung bieten: den Einkommensartikel nicht zu ersetzen, sondern mit Aspekten der Nachhaltigkeit und der Entschädigung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu ergänzen. Sie finden diesen Kompromissvorschlag als Einzelantrag Grossen Jürg zu den Artikeln 5 und 5a.
Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen, um einen Kompromiss zu finden. Die Mitunterzeichner des Minderheitsantrages II sind mit diesem Vorgehen einverstanden und ziehen ihren Minderheitsantrag zugunsten des Einzelantrages zurück.
Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Kompromiss vielleicht noch nicht die perfekte Lösung ist; wir sind aber Erstrat, und es ist wichtig, dass wir hier eine Differenz schaffen. Die Diskussion in der WAK-NR hat klar gezeigt, dass es da eine Überarbeitung braucht.