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Hausammann Markus · Nationalrat · 2012-09-19

Hausammann Markus · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-19

Wortprotokoll

Eingangs meines ersten Votums zur Agrarpolitik gebe auch ich Ihnen gerne meine Interessenbindung bekannt: Ich bin selbstständiger Landwirt.

Ich spreche jetzt für die SVP-Fraktion zu Block 1. Wir danken Herrn Kollege Noser für den Rückzug seines Minderheitsantrages zu Artikel 1 Buchstabe f.

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, bei Artikel 2 Absatz 1 dem Streichungsantrag der Minderheit Germanier zu Buchstabe bter zuzustimmen. Der Antrag der WAK-Mehrheit führt nicht zu einer Verbesserung von Artikel 2, wo bereits in Buchstabe bbis klar erwähnt ist, dass der Bund eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen - damit meint man Luft, Boden und Wasser - unterstützt. Unnötiges gehört, da geben Sie mir sicher Recht, nicht ins Gesetz.

Bei Artikel 2 Absatz 4 beantragen wir Ihnen, beide Minderheitsanträge abzulehnen und gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit bei der Fassung des bundesrätlichen Entwurfes zu bleiben. Mit diesem Artikel wird der Begriff "Ernährungssouveränität" eingeführt, entsprechend der Situation in unserem Land, wo die Konsumentinnen und Konsumenten hohe Erwartungen an die Nahrungsmittel haben. Dieser Begriff ist nicht gleichbedeutend mit Autarkie, aber er schafft Anreize für die Ergreifung der zur Erhaltung des bestehenden Selbstversorgungsgrades nötigen Massnahmen sowie für die Berücksichtigung der schweizerischen Marktstruktur. Er zeigt vor allem, dass die Schweiz bei Beschlüssen, welche die Volksernährung betreffen, souverän bleiben will.

Den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 2 Absatz 5 beurteilt unsere Fraktion differenziert. Man ist sich der Problematik der Wettbewerbsneutralität durchaus bewusst, ist aber auch der Meinung, dass dies in Artikel 89a genügend geregelt wird. Bei Ihrem Entscheid mögen Sie beachten, dass für nichtlandwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit keinerlei Direktzahlungen ausgerichtet werden und rund 10 Prozent des Umsatzes in der Schweizer Landwirtschaft aus nichtlandwirtschaftlichen Nebenerwerbstätigkeiten stammen.

Bei Artikel 5 lehnt die SVP-Fraktion den Antrag der Minderheit I (Schelbert) und den Einzelantrag Grossen Jürg zu den Artikeln 5 und 5a ab und folgt der Mehrheit. Artikel 5 soll in seiner heutigen Fassung belassen werden.

Angesichts der aktuellen Einkommenssituation in der Landwirtschaft ist keine Verschiebung der Prioritäten angezeigt. Es besteht immer noch eine Differenz von 40 Prozent gegenüber dem Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen. An vielen Praxisbeispielen liesse sich auch zeigen, dass es sehr schwierig, ja sogar utopisch ist, die gewerblichen und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft vollständig zu trennen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie unserer Abstimmungsempfehlung folgen.