Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2012-09-19
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2012-09-19
Wortprotokoll
In diesem Block geht es um die Grundsätze und Voraussetzungen, wann Direktzahlungen ausbezahlt werden, und um die Verteilung dieser Zahlungen auf neue Beitragsgefässe.
Die grünliberale Fraktion begrüsst, dass diese Zahlungen nicht mehr wie heute als allgemeine Flächenbeiträge ausbezahlt werden, sondern dass Instrumente für die Erreichung der Ziele, welche die Bundesverfassung vorgibt, vorgeschlagen werden. Ein zentraler Schwachpunkt ist aber die ungenügende Zielorientierung dieser Instrumente. Man schreibt zwar vor, welchen Zielen der Bundesverfassung das Instrument dient - etwa der sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln oder der Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften -, ob und wie diese Ziele tatsächlich erreicht werden, ist aber ungenügend definiert. Die Abstimmung mit anderen Massnahmen, z. B. den Umweltzielen Landwirtschaft, wird nicht aufgezeigt. Es sind keine Etappenziele festgelegt worden, und es fehlen Massnahmen, welche ergriffen werden können, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Es braucht darum hier eine Ergänzung der Grundsätze und Voraussetzungen. Der Bundesrat soll für sämtliche Verfassungsziele zeitliche und quantitative Vorgaben festlegen und die Direktzahlungen auch entsprechend ausgestalten, sodass die vorgegebenen Ziele innerhalb des gesetzten Zeitraums erreicht werden können. Das ist zentral, um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden, und auch kongruent mit der Neuausrichtung der Direktzahlungen.
In diesem Block diskutieren wir auch darüber, ob wir eines der sieben Instrumente wieder streichen sollen. Die Landschaftsqualitätsbeiträge werden seitens der Vertreter des Bauernverbandes infrage gestellt. Ich kann diese ablehnende Haltung nachvollziehen, ist es doch ein Instrument, [PAGE 1548] welches nicht der Produktion dient, sondern die Pflege der Landschaft fördert. Die Landschaftsqualitätsbeiträge entsprechen aber eben auch dem Verfassungsauftrag. Durch die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden die Landschaftsarchitekten unter den Bauern für ihren Einsatz für die Erhaltung qualitativ hochstehender Landschaftsräume entschädigt. Bisher wurde lediglich die Offenhaltung der Landschaft oder die Vielfalt der Lebensräume mit Direktzahlungen gefördert. Trotz des beschleunigten Verlusts an landschaftlicher Vielfalt konnten andere Leistungen zur Landschaftspflege nicht unterstützt werden, z. B. der Erhalt von Terrassenlandschaften oder die Wiederbewirtschaftung von verbuschtem Kulturland. Die Landschaftsqualitätsbeiträge füllen diese Lücke.
Ich bitte Sie, diese Beiträge zu beizubehalten. Die Landschaftsqualitätsbeiträge machen im Zahlungsrahmen gerade einmal 210 Millionen Franken aus, sind aber ein zentrales Element der Vorlage, weil damit endlich die Möglichkeit geschaffen wird, mit konkreten Massnahmen die Kulturlandschaft in einem regionalen Rahmen zu erhalten und zu fördern. Das ist von grosser Bedeutung für die traditionellen Landschaften des Tourismuslandes Schweiz, für die Standortattraktivität, aber auch für die Siedlungsränder in den Agglomerationsräumen, die wir aufwerten können und dringend aufwerten müssen. Die Qualität der Naherholungsräume im Siedlungsbrei der Agglomerationsräume lässt nämlich aufgrund der verfehlten Raumplanung zu wünschen übrig.
Die Erfahrungen mit den bisherigen Pilotprojekten sind positiv. Die Projekte werden von vielen Landwirten mitgetragen, und der pauschale Vorwurf, die Beiträge seien mit hohen administrativen Kosten verbunden, greift zu kurz. Es werden anspruchsvolle Massnahmen zur Aufwertung der landschaftlichen Qualität der Schweiz ergriffen. Natürlich sind die Projekte auf Beratung angewiesen, aber von dieser profitieren die Betriebe letztlich enorm - und die Qualität unserer Landschaften profitiert ebenso.
Ich bitte Sie, das Gesamtkonzept der Instrumente zu unterstützen und den Minderheitsantrag Walter abzulehnen.