Ritter Markus · Nationalrat · 2012-09-19
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-19
Wortprotokoll
Wir sind hier in einem wichtigen Block, der die Grundzüge der Agrarpolitik bzw. des Direktzahlungsbezuges regelt.
Die CVP/EVP-Fraktion bittet bei Artikel 70a Absatz 1, den Einzelantrag Bourgeois bezüglich Ausbildung zu unterstützen. Für die Führung eines Landwirtschaftsbetriebes braucht es enorm viel Wissen. Es braucht Wissen in den produktionstechnischen Fächern, es braucht Wissen bezüglich Gesetzgebung, Tierschutz, Gewässerschutz, Umweltschutz, Fruchtfolge, Bodenschutz und Weiterem mehr. Wir haben aber in der Kommission gesehen, dass der Entwurf des Bundesrates nicht mehrheitsfähig ist. Darum ist es geschickt, jetzt den Einzelantrag Bourgeois, der die Ausbildung fordert, aber einen entsprechenden Spielraum schafft, zu unterstützen.
Bei Artikel 70 Absatz 2 Buchstabe d unterstützt die CVP/EVP-Fraktion die Minderheit Walter. Wir alle wollen schöne Landschaften, die Ausgestaltung dieser Beiträge schiesst nun aber am Ziel vorbei. Bis Beiträge für die Landschaftsqualität ausgelöst werden können, müssen zuerst Projekte mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Die Ziele für die Landschaftsqualitätsbeiträge sind unklar formuliert und werden in Sachen Agrarpolitik sehr viel Kompetenz auf die Stufe der Kantone verlagern, das ist neu und bisher nicht so gehandhabt worden. Ein weiterer und für mich der wichtigste Punkt ist, dass der administrative Aufwand für die Umsetzung und Kontrolle dieser Projekte enorm hoch ist und nicht nur den Bund, sondern auch die Kantone belastet; dazu ist die Ausführung auf Seite 2306 der Botschaft nachzulesen. Die grösste Wirkung für die Landschaftsqualität haben wir dann, wenn wir intakte, gesunde Familienbetriebe haben, die die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung [PAGE 1547] haben und damit auch personell in der Lage sind, die Landschaft zu pflegen.
Bei Artikel 70a Absatz 3 Buchstabe f wird die CVP/EVP-Fraktion die Mehrheit unterstützen und den Antrag der Minderheit Bertschy ablehnen. Mit den zeitlichen und quantitativen Vorgaben für sämtliche Verfassungsziele und deren Ausgestaltung und Kontrolle wird einmal mehr der bürokratische Aufwand erhöht. Genau hier hat uns der Bundesrat zugesichert, dass er das nicht haben will. Im jährlichen Agrarbericht wird bereits jetzt entsprechend auf die Ziele eingegangen und ausgewiesen, was erreicht werden kann. Eine Ausdehnung ist nicht notwendig.
Bei Artikel 70 Absatz 3 Buchstabe g unterstützt unsere Fraktion den Bundesrat und die Mehrheit. Das Konzept des Bundesrates sieht vor, dass die erbrachte gemeinwirtschaftliche Leistung mit Direktzahlungen abgegolten wird, unabhängig vom Einkommen, vom Vermögen oder von der Betriebsgrösse. Dieses Konzept ist fachlich nachvollziehbar und inhaltlich stimmig. Gleiche Entschädigung für gleiche Leistung - dies ist der Grundsatz und wird so von uns unterstützt.
Deshalb bitten wir Sie, die Minderheitsanträge Fässler Hildegard und Schelbert bei Artikel 70 Absatz 3 Buchstabe g abzulehnen.