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Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-09-19

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-09-19

Wortprotokoll

In Block 4 geht es um den ersten Teil der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. In Artikel 70a werden die Voraussetzungen genannt, die bei Direktzahlungen erfüllt sein müssen. Unter anderem wird ein ökologischer Leistungsnachweis verlangt. Dazu gehört zum Beispiel eine artgerechte Haltung der Nutztiere, ein anderes Erfordernis ist eine ausgeglichene Düngerbilanz.

Bei diesem Passus setzt unser Minderheitsantrag an. Eine Düngerbilanz ist wichtig, die Frage stellt sich aber, was darin aufgenommen werden muss. In der bisherigen Praxis wird nicht berücksichtigt, dass sich unter Umständen aus früheren Jahren zum Beispiel bereits grosse Depots von Phosphor im Boden befinden können. Das nicht zu berücksichtigen halten wir für verfehlt. Absatz 2 Litera b ist unseres Erachtens so zu ergänzen, dass für den ökologischen Leistungsnachweis eine Düngerbilanz verlangt wird, die auch die Düngervorräte im Boden berücksichtigt. Tatsache ist, dass in den Einzugsgebieten der Mittellandseen viele Böden überdüngt sind. Werden nun jedes Jahr die erlaubten Mengen an synthetischem Dünger neu zugeführt, bleiben die Depots im Boden erhalten und die Böden überdüngt. Die überhöhten Nährstoffeinträge sind als Nitrat im Grundwasser festzustellen, und auch beim Phosphor zeigen sich Folgen. Dieser wichtige Pflanzennährstoff führt, im Übermass eingesetzt, via Abschwemmungen zu Anreicherungen in den Gewässern. Um den nötigen Sauerstoff in den Mittellandseen zu gewährleisten, werden sie nun zum Teil schon seit Jahrzehnten belüftet. Das ist natürlich nur eine [PAGE 1546] Scheinlösung und erst noch eine teure. Die Belüftungen kosten Jahr für Jahr Hunderttausende von Franken. Weil es eine Tatsache ist, dass ein grosser Teil der Belastungen der Seen durch die Landwirtschaft verursacht wird, gilt es, hier anzusetzen. Die Reserven in den Böden müssen berücksichtigt werden, sonst kann sich die Situation der Seen nicht oder nur zu langsam verbessern.

In Absatz 3 Buchstabe h des gleichen Artikels geht es um die Weiterführung der Limiten bei den Direktzahlungen. Haute gibt es Obergrenzen für Direktzahlungen nach Einkommen, Vermögen und pro Standardarbeitskraft. Ausserdem werden die Beiträge nach Fläche und Anzahl Tiere abgestuft. Das bewirkt, dass kein Betrieb übermässig hohe Direktzahlungen erhält. Der Durchschnitt liegt bei etwa 50 000 Franken im Jahr. Das Maximum beträgt heute ungefähr 150 000 Franken. Das muss reichen! So hoch - bei 150 000 Franken - liegen bloss etwa 2 bis 3 Prozent der Betriebe. Künftig bliebe nur noch die Obergrenze pro Standardarbeitskraft, das heisst, 35 bis 40 Millionen Franken würden so von kleinen und mittleren Betrieben zu den allergrössten umverteilt. Diese würden wirtschaftlich noch potenter und könnten für den Kauf von Boden noch mehr bieten. Ein moderater Ausgleich im Direktzahlungssystem trägt dazu bei, eine vielfältigere Betriebsstruktur aufrechtzuerhalten.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Mittel hier könnten der Kompensation für Ausgaben dienen, die heute in den Artikeln 38 und 39 beschlossen wurden. Für diese soll der Finanzrahmen aufgestockt werden. Werden die Direktzahlungslimiten nicht aufgehoben, kann dieses Geld für die Kompensation der ins Gesetz aufgenommenen Verkäsungszulage verwendet werden. Damit lassen sich im Interesse aller Bauern die jährlich nötigen Mittel für die Kompensation beim Käse annähernd aufbringen.

Schliesslich erlaube ich mir, hier für den Einzelantrag Bourgeois zu sprechen. Es geht immer noch um die Voraussetzungen, damit Direktzahlungen ausgerichtet werden. Mit dazu gehörte bisher eine landwirtschaftliche Ausbildung. Das will der Antrag so weiterführen. Die Kommission hat hier ungewollt übermarcht: Gar keine Ausbildung zu verlangen war nie die Absicht der WAK. Der Antrag Bourgeois verdient Zustimmung.