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Hausammann Markus · Nationalrat · 2012-09-19

Hausammann Markus · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-19

Wortprotokoll

Ich vertrete die Minderheit Walter zu Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe h. Die Minderheit Walter beantragt Ihnen, an der bundesrätlichen Fassung festzuhalten, die festschreibt, dass Direktzahlungen ausgerichtet werden, wenn "der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin über eine landwirtschaftliche Grundbildung verfügt".

In der Diskussion in der WAK wurde völlig ausgeblendet, dass der Bundesrat in der Gesetzesvorlage unter Absatz 3 sich vorausschauend die Kompetenzen einräumt, erstens die Werte und Anforderungen für Buchstabe h festzulegen und zweitens auch Ausnahmen von Absatz 1 Buchstabe h festlegen zu können. Vor allem wegen der Ausblendung dieser bundesrätlichen Kompetenzen entstand in der Kommission eine kontroverse Diskussion darüber, ob die Forderung nach einer Grundbildung zu weit gehe.

Auch für unsere Minderheit ist es selbstverständlich, dass die Bestandesgarantie in dieser Sache gewährleistet bleiben muss und gewisse Ausnahmen notwendig sind. So muss z. B. im Fall des Todes des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin den Hinterbliebenen weiterhin die Möglichkeit gegeben sein, Direktzahlungen zu erhalten, bis die Betriebsnachfolge geregelt ist. Auch für die Nebenerwerbslandwirtschaft im Berggebiet werden wahrscheinlich weiterhin Ausnahmen notwendig sein.

Ich weiss, wovon ich spreche: Ich selber habe den Weg der Zweitausbildung eingeschlagen. Nach einer abgeschlossenen Lehre als Elektromonteur war es für mich aufgrund des Entscheides, den elterlichen Betrieb zu übernehmen, selbstverständlich, die Grundausbildung nachzuholen und die notwendigen Weiterbildungen zu bestehen. Ich möchte beides heute nicht missen. Meine landwirtschaftliche Angestellte hat sich nach Matura und Physiotherapie-Ausbildung mit 32 Jahren für die Landwirtschaft entschieden. Auch sie hat sich mit der Grundbildung das nötige Rüstzeug geholt, um den Anforderungen auf einem Bauernhof gerecht werden zu können.

Sie bestellen keinen Schreiner, keinen Maler und keinen Elektriker ohne Ausbildung in Ihr Haus oder in Ihre Wohnung. Ihre Kinder haben Sie auch keinen Lehrern ohne Ausbildung anvertraut. Unser Bildungssystem ist ausserdem so durchlässig, dass es jedermann zumutbar ist, die entsprechenden Ausbildungen nachzuholen.

Ich bitte Sie, den Beruf des Landwirts und der Landwirtin da nicht auszunehmen und schlechterzustellen. Fordern Sie deshalb von den Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern für abgegoltene Leistungen die notwendige Ausbildung. Ich danke Ihnen für die Unterstützung unserer Minderheit.