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AB 146517

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-19

Wortprotokoll

Sie fällen gleich wichtige Entscheidungen über Einfuhrregelungen. Es sei erlaubt, eine Parallele zwischen dem Fleischbereich, den Pferden und auch dem Wein zu ziehen. In allen drei Fällen schlägt eine Minderheit vor, eine Inlandleistung als Kriterium für die Zuteilung der Importrechte zu berücksichtigen. Das sind zum Teil gutgemeinte Anträge, die aber keine Lösungen für die Probleme oder Herausforderungen in diesen Sektoren bieten. Die Diskussion dreht sich nur um das Verteilsystem der Einfuhrkontingente. Die Höhe der Zölle und das Ausmass der Kontingente würden bei diesen Anträgen unverändert bleiben. Der Schutz der Inlandproduktion soll also gleich bleiben.

Mit der Inlandleistung ändern wir aber die Regeln in den nachgelagerten Sektoren. Der Wettbewerb wird eingeschränkt; es gibt nur einen Exklusivkreis von berechtigten Importeuren. Es entstehen Renten, die volkswirtschaftlich unerwünscht sind, und es entsteht ein unerwünschter Kontingentshandel. Insgesamt sind das nur Nachteile, insbesondere für die Konsumenten. Die Produktion wird allenfalls länger am Markt vorbei produzieren. Ein Kaufzwang, damit jemand Importrechte erhält, ist kein Anreiz für eine qualitativ hochstehende Inlandproduktion. Eine Inlandleistung löst kein Problem - nicht den Einkaufstourismus beim Fleisch, nicht die momentanen Probleme beim Tafelwein und auch nicht die sinkende Nachfrage für Freiberger Pferde.

Ich bitte Sie also schon jetzt, bei der Bundesratslinie zu bleiben.

Zu Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe b, zum Antrag der Minderheit Schelbert: Die Bestimmung gemäss Entwurf des Bundesrates ermöglicht es, dass der Bundesrat für die Schweinehaltung Ausnahmen vom Höchstbestand je Betrieb vorsehen kann, wenn die Betriebe Nebenprodukte aus der Lebensmittelverarbeitung verfüttern. Derzeit kann das BLW Ausnahmen bis zu maximal 200 Prozent des einfachen Höchstbestandes bewilligen. Ende Juni 2012 gab es 25 Betriebe mit Ausnahmebewilligungen. Nebenprodukte aus der inländischen Milch- und Lebensmittelverarbeitung können in der Schweinefütterung sinnvoll verwertet werden. Ein Beispiel ist die Molke aus der Käseproduktion. Würden diese Nebenprodukte vernichtet, gingen wertvolle Ressourcen verloren. Der Import von Futtermitteln für die Schweinefütterung kann reduziert werden, wenn Nebenprodukte aus der inländischen Milch- und Lebensmittelverarbeitung in der Fütterung effizient eingesetzt werden können. Betriebe mit einer Ausnahmebewilligung für 200 Prozent des einfachen Höchstbestandes, zum Beispiel 3000 Mastschweine, sind im Vergleich mit unseren Nachbarländern immer noch nicht gross. Ausnahmebewilligungen fördern daher in keiner Weise eine industrielle Landwirtschaft.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und die Streichung von Buchstabe b gemäss Antrag der Minderheit Schelbert abzulehnen.

Nun zum Antrag der Minderheit Hassler bei Artikel 48 des Landwirtschaftsgesetzes und bei Artikel 45a Absatz 2 des Tierseuchengesetzes: Wettbewerbsrechtlich wäre eine Konzentration der Importe auf wenige grosse Schlachtunternehmungen äusserst negativ, denn diese würden Kontingentsrenten abschöpfen und ihre Mengen zulasten von Konsumenten und Produzenten erhöhen. Zum Beispiel schlachten die vier grössten Schlachtunternehmungen mehr als 50 Prozent der Tiere der Rindergattung. Die Verteilung der Zollkontingente anhand einer vorgängig erbrachten Inlandleistung führt weder zu höheren Produzentenpreisen noch zu einem besseren Schlachtviehabsatz; in der Praxis konnten solche Effekte nicht beobachtet werden. Der Minderheitsantrag hätte zur Folge, dass die Einnahmen der Bundeskasse um über 30 Millionen Franken pro Jahr sinken würden. Mit den zusätzlichen Ausgaben bei den Entsorgungsbeiträgen ginge es sogar um einen Ausfall von 50 Millionen Franken pro Jahr.

Zu Artikel 45a des Tierseuchengesetzes: In Geflügelschlachtbetrieben werden keine anderen Tiere geschlachtet, damit ist die Wiederverwertung der Nebenprodukte einfacher. Viele Nebenprodukte können heute beispielsweise für die Herstellung von Heimtierfutterkonserven verwendet werden. Bei der Geflügelmast handelt es sich weitgehend um eine Vertragsproduktion. Deshalb wären Beiträge an die Geflügelmäster zur Entsorgung von Geflügelnebenprodukten reine Subventionen an die vier grossen Schlachtbetriebe. Diese haben einen Marktanteil von über 95 Prozent. Zur Einhaltung von Tierverkehrsvorschriften würden Beiträge für Geflügel und Pferde nichts beitragen. Erstens gibt es keine Tierverkehrsdatenbank für Geflügel, zweitens würden bei Pferden die Gebühren für den Tierverkehr nur minimal sinken, und die Anreize für disziplinierte Tierverkehrsmeldungen würden nicht verbessert. Die Ausgaben des Bundes würden jährlich um mindestens 20 Millionen Franken steigen. Wie bereits erwähnt, würde daraus, zusammen mit den Einnahmeausfällen aufgrund tieferer Versteigerungserlöse, eine jährliche Mehrbelastung des Bundeshaushaltes in der Höhe von netto mindestens 50 Millionen Franken resultieren. Aus finanzpolitischen Gründen müsste diese Summe in anderen Bereichen der Landwirtschaft kompensiert werden.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und mit Blick auf den Verteilmodus für die Fleischimportkontingente und mit Blick auf die Entsorgungsbeiträge beim heutigen System zu bleiben.

Zum Antrag der Minderheit Bertschy zu Artikel 52: Die inländischen Eierproduzenten produzieren über das gesamte Jahr betrachtet rund 75 Prozent der in der Schweiz konsumierten Schaleneier. Aufgrund der unterschiedlichen saisonalen Nachfrage gibt es auf dem Eiermarkt trotzdem Perioden mit zeitlich begrenzten Überangeboten. Eine solche gibt es selbstverständlich rund um Ostern. Für die Entlastungsmassnahmen stehen 2 Millionen Franken zur Verfügung. Die Branche beteiligt sich freiwillig mit weiteren 2 Millionen an der Massnahme. Die Gelder für Entlastungsmassnahmen fördern somit eine sinnvolle Verwertung der überschüssigen Eier im Inland.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

Damit bin ich bei den Pferden und bei Artikel 53: Die Festlegung des Zollkontingentes für Tiere der Pferdegattung anhand einer vorgängig erbrachten Inlandleistung führt weder zu höheren Produzentenpreisen für die inländischen Pferde noch zu einem besseren Absatz. In der Praxis konnten solche Effekte nicht beobachtet werden. Eine Importregelung zugunsten der Freiberger Pferde kann die Marktprobleme nicht lösen. Eine qualitativ hochstehende Zucht und eine gezielte Absatzförderung sind effektiver. Wir wollen auch nicht die Pferdeliebhaber und Profis bevormunden und ihre Auswahlmöglichkeiten einengen - das wurde vorhin auch schon gesagt. Der Aufwand für die Erfassung und die Kontrolle der Inlandleistung wäre äusserst gross.

Daher bitte ich Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen.

Was den Einzelantrag Bourgeois anbetrifft: Die Förderbeiträge sind auf der jetzigen und auf der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage für Eiweisspflanzen und Ölsaaten möglich. Es geht um die bestmögliche Sicherstellung wichtiger Eiweisse für die Tierfütterung. Vor dem Hintergrund der grossen internationalen Preisvolatilität trägt der Bundesrat Sorge zu einer inländischen Versorgung mit diesen Eiweissträgern.

Ich bitte Sie deshalb, den Einzelantrag Bourgeois abzulehnen.

Zum Minderheitsantrag Germanier zu den Verwertungsbeiträgen für Beeren: Die Beeren sind Premiumprodukte. Wegen der hohen Kapitalintensität und weil sie für den Frischverzehr bestimmt sind, sind sie ein Produkt im Hochpreissegment. Die Beerenproduktion für die Verarbeitungsindustrie ist zurzeit unrentabel und wird daher von den Produzenten nicht getätigt. Die Verarbeitungsindustrie braucht Beerensorten mit spezifischen Eigenschaften, die für den Frischverzehr grösstenteils ungeeignet sind. Produktionslenkung mittels Verarbeitungsbeiträgen fördert die Produktion [PAGE 1541] im wertschöpfungsschwachen Segment für die Verarbeitungsindustrie.

Ich bitte Sie daher, auf eine solche Subvention zu verzichten und der Mehrheit zuzustimmen.

Bei Artikel 58 Absatz 2 geht es um die Weiterführung der Beiträge für die Anpassung. Zwischen 2004 und 2011 wurden bereits Umstellungsbeiträge für Dauerkulturen ausgerichtet. Die Marktanpassung ist zwischenzeitlich vollzogen. Die gesetzten Ziele wurden erreicht; diese Beiträge braucht es also nicht mehr. Die Unterstützung für die Periode 2014-2017 wiederaufzunehmen würde die kontinuierliche Anpassung der Produktion bremsen. Die innovativen Produzenten, die nun ohne Beiträge investiert haben, würden benachteiligt.

Damit komme ich noch ganz kurz zum Einzelantrag Freysinger: Die Importkontingente von jährlich 170 Millionen Liter Wein müssen im Rahmen des WTO-Abkommens vollständig zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung der Zuteilungsmethode führt somit zu keiner Verringerung der möglichen Einfuhrmengen. Das gesamte Importkontingentsvolumen wäre proportional zu den Ankaufsmengen an Inlandware auf die Importberechtigten aufzuteilen. Firmen, die praktisch ausschliesslich mit ausländischen Weinen handeln, müssten die Importrechte zukaufen oder die Weine zum Ausserkontingentszollansatz erwerben. Das würde den Wettbewerb stark einschränken. Zudem will der Bundesrat den bis Anfang der Neunzigerjahre getätigten und verschmähten Handel mit Importrechten nicht wiederbeleben. Ein Kaufzwang - sei es ein Zwang zum Kauf von Schweizer Wein, sei es ein Zwang zum Kauf von Importrechten - ist keine nachhaltige Förderung eines Qualitätsweinbaus in der Schweiz und ordnungspolitisch bedenklich. Mit der vorgeschlagenen Systemänderung würde ferner die ganze Branche mit grossem Bürokratieaufwand belastet.

Dann gestatte ich mir noch die Bemerkung, dass ich die Vertreter der Weinbauindustrie bei mir hatte und mit den Weinbauern intensive Gespräche geführt habe. Wir haben ihnen gesagt, dass eine Veränderung des Importregimes nicht infrage komme, ihnen aber auch zugesagt, die Bemühungen zur Promotion und Vermarktung des Schweizer Weines zu unterstützen.