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Rösti Albert · Nationalrat · 2012-09-19

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-19

Wortprotokoll

Die Kommissionsminderheit zu Artikel 48 verlangt, dass neu die Zollkontingentsanteile von 40 Prozent nicht mehr nur nach dem Versteigerungssystem, sondern auch wieder nach dem Leistungsprinzip beurteilt werden.

Bezugnehmend auf die Beratung im Ständerat zur Motion Büttiker 09.3547, "Neues Importsystem für Fleisch", setzte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement im ersten Halbjahr 2010 die Arbeitsgruppe "Importsystem Fleisch" mit Vertretern der Produzenten, der Verwerter und des Viehhandels ein. Diese ist nach intensiven Beratungen einhellig zum Schluss gelangt, dass eine Inlandleistung als Kriterium zur Verteilung eines Teils der Importkontingente von Fleisch wieder eingeführt werden soll. Auch hat sie sich auf entsprechende Anteile für die einzelnen Fleischarten geeinigt. Der Bundesrat hat in der Botschaft die Empfehlungen der Arbeitsgruppe vor allem aus finanzpolitischen Gründen nicht aufgenommen und will damit die Fleischbranche faktisch mit einer Steuer von 205 Millionen Franken belasten.

Die Arbeitsgruppe ist zu ihrem Vorschlag gelangt, weil die Einführung der Versteigerung beim Fleisch in gewissen Teilmärkten, vor allem beim roten Fleisch, zu Problemen führte, da inländische Tiere teilweise kaum mehr Absatz fanden. Weil gemäss den Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe nur ein Teil der Importkontingente auf der Basis einer Inlandleistung zugeteilt wird, haben reine Handelsbetriebe weiterhin Zugang zum Fleischimport. Der Wettbewerb im Importmarkt bleibt damit bestehen. Mit der Zuteilung aufgrund einer Inlandleistung wird hingegen die Planbarkeit der Importe für die betreffenden Unternehmungen klar verbessert, was für die jeweiligen Kundenbeziehungen von zentraler Bedeutung ist.

In Übereinstimmung mit den Forderungen der Motion Büttiker und des Berichtes dieser Arbeitsgruppe, also der Gesamtbranche, ist der Minderheitsantrag Hassler so umzusetzen, dass durch die sinkenden Erlöse aus der Versteigerung nicht negative finanzielle Auswirkungen für die Land- und Fleischwirtschaft entstehen. Wir meinen, dies könne gewährleistet werden, wenn eine Inlandleistung gemäss diesem Minderheitsantrag eingeführt wird. Auf der Basis der Versteigerungserlöse der Jahre 2010 und 2011 würden diese um rund 35 Millionen auf rund 170 Millionen Franken sinken. Diese Mittel reichen, um die Entsorgungsbeiträge gemäss Tierseuchengesetz und den vom Bund im Rahmen der Schuldenbremse angestrebten Beitrag der Landwirtschaft an die allgemeine Bundeskasse im Umfang von 100 Millionen Franken zu gewährleisten.

Ich bitte Sie dementsprechend, dem Antrag der Kommissionsminderheit, wonach 40 Prozent der Importe in Zukunft auf der Basis der Inlandleistung, also des Kaufs von Fleisch im Inland, berechnet werden, zuzustimmen.