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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2012-09-19

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2012-09-19

Wortprotokoll

Eine Minderheit der Kommission will, analog zum Bundesrat, für unüberbaute Bauzonen keine Direktzahlungen ausrichten. Bauzonen umfassen Land, das entweder weitgehend überbaut ist oder innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird. Selbst wenn solche Flächen noch landwirtschaftlich nutzbar sind, ist deren Zweck nicht mehr die landwirtschaftliche Nutzung. Die mit den Direktzahlungen geförderten Leistungen kann die Landwirtschaft auf diesen Flächen langfristig nicht mehr erbringen. Von einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung kann daher nicht die Rede sein. Darum will der Bundesrat Bauzonen von den Direktzahlungen ausnehmen. Das ist richtig, weil damit Raumplanungspolitik und Landwirtschaftspolitik koordiniert werden. Es ist raumplanerisch falsch, dass Bauzonen nicht überbaut, sondern jahrzehntelang von den Landwirten bewirtschaftet werden und dass dafür an anderen Stellen Bauzonen ausgeschieden werden.

Erschlossenes Bauland gilt schon heute nicht als landwirtschaftliche Nutzfläche, es gibt aber Ausnahmen, wenn der heutige Hauptzweck dieser Flächen die landwirtschaftliche Nutzung ist. Die bestehende Ausnahmeregelung zur Auszahlung von Direktzahlungen für eingezontes Bauland wird jedoch exzessiv angewandt. Das führt dazu, dass überdimensionierte Bauzonen geschaffen werden. Mit der künftigen Regelung muss jeder Landbesitzer vor der Einzonung eine Abwägung seiner Interessen vornehmen: Will er eine nachhaltige Bewirtschaftung des Landes und die Auszahlung von Direktzahlungen, oder verzichtet er auf diese Direktzahlungen und hat dafür Bauland, das er zu einem höheren Preis veräussern kann?

Wird hier entgegen dem Bundesrat die Mehrheit unterstützt, fehlen im Zahlungsrahmen pro Jahr 45 Millionen Franken. Dieses Geld müsste in anderen Bereichen kompensiert werden, wo es für die Landwirtschaft bestimmt sinnvoller eingesetzt werden könnte.

Im Sinne einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Nutzung bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen und dem Bundesrat zu folgen. [PAGE 1545]

Der zweite Antrag meiner Minderheit betrifft Artikel 70a Absatz 3 Buchstabe f. Die Landwirtschaft hat gemäss Bundesverfassung einerseits eine Produktionsaufgabe und andererseits einen gemeinwirtschaftlichen Leistungs- und Pflegeauftrag zu erfüllen. Für diesen Leistungs- und Pflegeauftrag will die Minderheit eine Verankerung von klaren Zielsetzungen vornehmen. Die ungenügende Zielorientierung der Agrarpolitik und die ungenügende Abstimmung mit anderen Massnahmen, z. B. den Umweltzielen Landwirtschaft, sind einer der zentralen Schwachpunkte der Vorlage, obwohl die Ziel- und Leistungsorientierung ja der Hauptstossrichtung der Vorlage entspricht. Die Ziele sind noch zu wenig konkret und verbindlich genannt. Es müsste eine Überprüfung der Zielerreichung im Zeitablauf festgelegt werden. Es werden auch keine Massnahmen bei Zielabweichungen festgelegt. Bei der Umweltbelastung durch Pestizide, Stickstoff und Phosphor oder bei der Biodiversität bestehen aber erhebliche Ziellücken; diese gilt es zu schliessen.

Warum braucht es eine zusätzliche Bestimmung, wonach der Bundesrat für sämtliche Verfassungsziele zeitliche und quantitative Vorgaben festlegt und die Direktzahlungen so ausgestaltet, dass die vorgegebenen Ziele innerhalb des gesetzten Zeitrahmens erreicht werden? Das ist im Sinne der Neuausrichtung der Direktzahlungen und der gesamten Vorlage. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Zu unserer Freude zählt er mittlerweile 13 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner.

Ich bitte Sie daher, meine heimliche Mehrheit zu unterstützen und dem Minderheitsantrag zuzustimmen.